Anlage 1 zur DS 66/2010 (11.4 KB)
Anlage 2 zur DS 66/2010 (7.6 KB)
Anlage 3 zur DS 66/2010 (11.3 KB)
Anlage 4 zur DS 66/2010 (4.5 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofsgebührensatzung).
Anlagen:
1 - Änderungssatzung
2 - BAB 2009
3 - Gebührenkalkulation
4 - Gebührenvergleich
Durch die Kämmerei wurde der Betriebsabrechnungsbogen und die darauf aufbauende Gebührenkalkulation für den Bereich Friedhofswesen erstellt (Anlagen 2 und 3).
Bei der Kalkulation wurde bei den umlagefähigen Kosten erstmals differenziert nach flächenbezogenen Arten (abhängig von der Grabstellengröße, z.B. Wasserverbrauch) und fallbezogenen Arten (unabhängig von der Grabstellengröße, z.B. Personalkosten). Damit wird der zunehmend hohen Gebührenbelastung für Erdgrabstellen im Vergleich zu Urnengrabstellen entgegengewirkt.
Die flächenbezogenen Kosten werden gemäß der Grabstellenfläche, Nutzungsdauer und Wahlmöglichkeit (Äquivalenzziffernkalkulation) und die fallbezogenen Kosten anhand der Fallzahl (Divisionskalkulation) auf die Grabstellen verteilt.
Die von der Kämmerei vorgeschlagenen Gebührensätze sind in Anlage 4 im Vergleich zu den derzeitig geltenden Gebührensätzen dargestellt.
Neben den Gebührenänderungen wurde die Aufzählung der Trauerhallen in Paragraf 1 mit der in Güstow vervollständigt.
Sachgebiet Bauverwaltung