Anlage 1 zur DS 65/2010 (57.2 KB)
Anlage 2 zur DS 65/2010 (41.2 KB)
Anlage 3 zur DS 65/2010 (59.0 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung über die
Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau (Friedhofssatzung)
Anlagen:
1 - Friedhofssatzung
2 - Synopse
3 - Änderungsdokumentation
In der Vergangenheit gab es mehrfach Irritationen aufgrund der Tatsache, dass bei Reihengräbern die Nutzungszeit größer als die Ruhezeit war. Dadurch konnte in den ersten 5 Jahren nach der Erstbestattung eine weitere Urne beigesetzt werden, danach jedoch nicht mehr. Dies stieß bei den Bürgern vielfach auf Unverständnis.
Zukünftig soll wie allgemein üblich bei Reihengräbern die Nutzungszeit die Ruhezeit nicht überschreiten. Weiterhin soll bei Erdbestattungen die Ruhezeit auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß von 20 Jahren gesenkt werden.
Dies hat für die Bestattungspflichtigen den Vorteil, dass bei Reihengräbern das Nutzungsrecht nur für 20 statt für 25 Jahre erworben werden muss. Ein längerer bzw. späterer Nacherwerb ist bei Wahlgräbern wie bisher möglich.
Als neue Grabart soll das wandelbare Wahlgrab (§ 13a) eingeführt werden. Damit wird den Nutzern ermöglicht, den Umfang der durch sie zu pflegenden Grabstellenfläche ihren aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen anzupassen.
Weiterhin soll aufgrund von diesbezüglichen Wünschen der Bürger bei den Reihengrabstätten für Erdbestattung ohne Pflanzbeet zusätzlich zu dem bereits bestehenden Grabfeld mit ebenerdigen Grabmalen ein Grabfeld mit nicht ebenerdigen Grabmalen geschaffen werden.
Als dritte neue Grabart soll die Möglichkeit der Bestattung in einer Urnenwand geschaffen werden.
Sachgebiet Bauverwaltung