Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Rechenschaftsbericht 2009
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg leitet der hauptamtliche Bürgermeister die von ihm festgestellte und vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Stadtverordnetenversammlung zu.
Gemäß Festlegung der Stadtverordnetenversammlung in der Niederschrift vom 18.06.2009 erhalten alle Stadtverordneten sowie die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung jeweils ein Exemplar des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009.
Kämmerei