Anlagen zur DS 52/2010 (Bewerbungen und Wählbarkeitsbescheinigungen) (204.4 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 91 Abs. 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 40 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) die Mitglieder des Ortsbeirates Schönwerder für den Rest der allgemeinen Wahlperiode:
1. Fritsch, Andreas
2. Geduldig, Torsten
3. Schwarz, Ines
Anlagen:
Bewerbungen
Wählbarkeitsbescheinigungen
Am 29.09.2008 begann für die Ortsteile der Stadt Prenzlau die 3. Wahlperiode. Die Ortsbeiratswahl in Schönwerder am 28.09.2008 und die Nachwahl dazu am 01.03.2009 mussten jeweils wegen Mangel an fristgerecht vorliegenden Wahlvorschlägen durch den Wahlleiter der Stadt Prenzlau abgesagt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung wurde durch die Mitteilungsvorlage DS: 38/2009 entsprechend informiert.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt gemäß § 91 Abs. 4 Satz 4 BbgKWahlG die Aufgaben des Ortsbeirates nach wiederholtem Scheitern der Direktwahl selbst wahr. Sie kann aber auch gemäß § 91 Abs. 4 Satz 5 BbgKWahlG die Mitglieder des Ortsbeirates direkt für den Rest der Wahlperiode wählen.
Es wurden nunmehr 3 Wahlbewerbungen für den Ortsbeirat Schönwerder eingereicht.
Alle Bewerber sind nach § 11 BbgKWahlG wählbar und haben ihren ständigen Wohnsitz im Ortsteil Schönwerder.
Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 i.V.m. § 46 Abs. 5 BbgKVerf. Da für jeden Sitz im Ortsbeirat Schönwerder nur eine Bewerbung vorliegt, ist gemäß § 40 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf gewählt, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereint.
Bürgermeister der Stadt Prenzlau