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Beschlussvorlage 51/2010
Sozialpass für die Stadt Prenzlau

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Drucksache 51/2010 (16.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Einführung eines Sozialpasses für die Stadt Prenzlau laut Anlage 1.

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Einführung eines Sozialpasses für die Stadt Prenzlau
Anlage 2: Protokolle AG "Sozialpaket"
Die Anlagen sind nur in papierform vorhanden.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2009 die Bildung einer Arbeitsgruppe "Sozialpaket" beschlossen.
Die Arbeitsgruppe erhielt die Aufgabe, bis zur Haushaltsdiskussion des Haushaltes 2011 der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf eines Sozialpaketes zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Arbeitsgruppe hat in regelmäßigen Abständen über mögliche Formen eines Sozialpaketes beraten. Das Ergebnis liegt der Stadtverordnetenversammlung mit dieser Drucksache in Form einer Satzung zur Beschlussfassung vor.
In die Satzung zur Einführung des Sozialpasses flossen auch die Erfahrungen der Städte Schwedt und Angermünde mit den dort vorhandenen Sozialpässen ein.
Mit dem nunmehr vorliegenden Satzungsentwurf werden keine zusätzlichen Ausgabehaushaltsansätze notwendig, sondern die finanziellen Auswirkungen spiegeln sich voraussichtlich in Einnahmeverlusten der betreffenden Einrichtungen bzw. aus den Veranstaltungen wider, was zu einer leichten Erhöhung des Zuschusses für die jeweilige Einrichtung führen kann. Von einer Einnahmeerhöhung durch ein gesteigertes Nutzerverhalten der Anspruchsberechtigten für den Sozialpass ist eher, so die Erfahrungen in Schwedt und Angermünde, nicht auszugehen.
Von den Möglichkeiten des neuen Sozialpasses würden nach den Gesprächen mit den o. g. Städten ca. 200 Familien in Prenzlau und den Ortsteilen Gebrauch machen.
Mit der Einführung des Sozialpasses unterstreicht die Stadt Prenzlau ihren Anspruch, sich in den nächsten Jahren der Verbesserung des sozialen Umfeldes zu widmen.
Die Protokolle Nr. 4 und 5 der AG "Sozialpaket" sind als Anlage 2 der Drucksache beigefügt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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