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Beschlussvorlage 48/2010
Stolpersteine gegen das Vergessen

Downloads

Drucksache 48/2010 (23.9 KB)

Anlage 1 zur DS 48/2010 (230.3 KB)

Anlage 2 zur DS 48/2010 (35.3 KB)

Anlage 3 zur DS 48/2010 (69.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zu, an die von Nationalsozialisten vertriebenen, deportierten und ermordeten bzw. in den Freitod getriebenen ehemaligen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dem Projekt "Stolpersteine gegen das Vergessen" im öffentlichen Raum zu erinnern. Die Details sind, sofern vorhanden, mit den Angehörigen und dem Kölner Künstler Gunter Demnig abzustimmen.

Anlagen:
Anlage 1: Foto Stolpersteine
Anlage 2: Kritik an Stolpersteine
Anlage 3: Anzeige "Stolpersteine vom Münchner Stadtrat verboten"

Begründung

1990 setzte sich der Künstler Gunter Demnig mit der Deportation von 1000 Roma und Sinti 1940 aus Köln auseinander, die für die Nationalsozialisten eine Art Generalprobe für die später folgenden großangelegten Judendeportationen waren. Den ersten mit einer Messingplatte versehenen und beschrifteten Stein ließ Demnig am 10.12.1992, dem 50. Jahrestag des Befehls Heinrich Himmlers zur Deportation der "Zigeuner", vor dem Historischen Rathaus Kölns in das Pflaster ein. In Ausdehnung auf alle Verfolgtengruppen entwickelte Demnig in den Folgejahren das Projekt "Stolpersteine". Seine Intention war es, den NS-Opfern, die in den Konzentrationslagern zu Nummern degradiert wurden, ihren Namen zurückzugeben. Das Bücken, um die Texte auf den Stolpersteinen zu lesen, soll gleichzeitig eine symbolische Verbeugung vor den Opfern sein. Die Stolpersteine sind kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von 10 cm, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet. Diese wird nach oben und unten leicht und rechts und links deutlich überstehen. Die überstehenden Kanten werden anschließend umgelegt. Nach dem Gießen des Betonsteins ist die Betonplatte untrennbar im Stein verankert.
Demnig hat die Rechte an den Stolpersteinen erworben. Nach Vorlage der Daten legt er die Texte für die Steine fest. Es erscheint jedoch immer der Name, das Geburtsjahr und häufig auch das Deportationsjahr und der Todesort der betroffenen jüdischen Mitbürgerinnen bzw. der jüdischen Mitbürger. (siehe Anlage 1)
Inzwischen (Stand Jan. 2010) sind ca. 22.000 Steine in etwa 530 Städten und Gemeinden in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Österreich, Polen, Tschechien, der Ukraine und Ungarn gelegt. 2010 sind Steine in Norwegen und Dänemark vorgesehen. Zum Legen der Stolpersteine gibt es aber auch kritische Stimmen, wie z. B. von der ehemaligen Präsidentin des Zentralrates der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch. Nach ihrer Auffassung sei die Verlegung der Steine eine Missachtung der Opfer (siehe dazu auch Anlage2). Diese Auffassung wird jedoch nicht von allen Menschen jüdischen oder nichtjüdischen Glaubens geteilt. (siehe dazu Anlage 3)
Nach der Quellenlage der Stadt Prenzlau, dazu gehören:
1. Zusammenstellung der jüdischen Bürger in Prenzlau laut Adressbücher und Bauakten von Dr. Hoffmann, Berlin
2. Bundesarchiv, Onlineversion: "Gedenkbuch - Opfer der Verfolgung der Juden und der nationalsozialistischen Gewerkschaft in Deutschland 1933 -1945"
3. Adressbuch der Stadt Prenzlau 1938
4. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
lebten 1938 insgesamt 116 Personen jüdischen Glaubens in Prenzlau. Davon wurden 1939 sechs Personen als Nichtjuden eingestuft. Von den somit 110 in der Stadt lebenden Juden wählten zwei 1939 und 1942 den Freitod. 42 jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger wurden aus Prenzlau deportiert. Davon 15 direkt aus Prenzlau. Andere wurden erst vor allem nach Berlin umgesiedelt und später deportiert. Das betraf 23 Personen, die von Berlin, drei Personen, die von Potsdam und eine, die von Magdeburg aus in die Todeslager oder Ghettos von Warschau, Auschwitz, Theresienstadt, Riga etc. deportiert wurden. 35 von ihnen wurden ermordet, gelten als verschollen oder werden später für tot erklärt. Das würde für Prenzlau die Verlegung von 35 Stolpersteine bedeuten. Bevor die Steine verlegt werden, ist, sofern möglich, die Zustimmung der Angehörigen der Opfer einzuholen. Der Stein kostet zur Zeit 95,00 € und soll ausschließlich über Spenden finanziert werden. Für zwei Steine sind erste Spender gefunden worden. Das Problem in Prenzlau besteht jedoch darin, dass die Stolpersteine nicht vor den ehemaligen Wohnhäusern der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger verlegt werden können, da diese den Flammen des Zweiten Weltkrieges 1945 zum Opfer fielen.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die ersten Steine im öffentlichen Raum in der Friedrichstraße verlegt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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