Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf Herrn Uwe Schmidt für die SPD-Fraktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau.
Herr René Stüpmann hat mit Schreiben vom 24.03.2010 seinen sofortigen Rücktritt von der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH Prenzlau angezeigt.
Der SPD-Fraktion stehen gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Wohnbau GmbH i. V. m. §§ 97 Abs. 1 und 2 und 41 BbgKVerf 2 Sitze im Aufsichtsrat zu. Als Nachbesetzer wurde durch die SPD-Fraktion Herr Uwe Schmidt benannt.
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss. Die Stadtverordnetenversammlung ist an den Vorschlag der Fraktion gebunden.
Bürgermeister der Stadt Prenzlau