Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 97 (1) i.V.m. (2) BbgKVerf vertritt der Hauptverwaltungsbeamte die Gemeinde im Aufsichtsrat. Er hat die Möglichkeit, einen Beschäftigten der Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen.
Der Bürgermeister überträgt den ihm zustehenden Sitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH Prenzlau auf den 1. Beigeordneten der Stadt Prenzlau, Herrn Marek Wöller-Beetz, mit Wirkung vom 06.05.2010.
Hauptamt