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Beschlussvorlage 39/2010
Änderung der Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 27.11.2001 zur Übernahme der Fäkalienbehandlung

Downloads

Drucksache 39/2010 (17.2 KB)

Anlage zur DS: 39/2010 (7.6 KB)

nachrichtliche Anlage zur DS: 39/2010 (6.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte "Änderung der Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 27.11.2001 zur Übernahme der Fäkalienbehandlung".

Anlage:
Zusatzvereinbarung

Begründung

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf ist die Stadtverordnetenversammlung u. a. für den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zuständig. Mit der DS-Nr.: 205/2004 hat die Stadtverordnetenversammlung bereits der Zusatzvereinbarung zur Übernahme der Fäkalienbehandlung zugestimmt.
Die Stadtwerke Prenzlau GmbH erledigt die mobile Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des NUWA. Vertragliche Grundlagen bilden dazu die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Abwasserentsorgung (Stadt Prenzlau - NUWA) und die Zusatzvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 27.11.2001 zur Übernahme der Fäkalbehandlung (Stadt Prenzlau-NUWA-Stadtwerke).
Im Rahmen eines Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 08.09.2009 gegen den NUWA wurde unter anderem die Grundgebühr des Verbandes für die mobile Abwasserentsorgung beanstandet.
Ursache war der Umstand, dass die Preisvereinbarung zwischen NUWA und Stadtwerke in § 7 der Zusatzvereinbarung zur öffentlich - rechtlichen Vereinbarung vom 27.11.2001 zur Übernahme der Fäkalbehandlung lediglich eine Mengengebühr in €/m³ enthält.
Der NUWA darf gemäß Kommunalabgabengesetz eine Grundgebühr nur dann erheben, wenn er selbst verbrauchsunabhängige Kosten zu tragen hat. Dieser Umstand ist mit der jetzigen Preisregelung nicht gegeben.
Um auch weiterhin eine Grundgebühr rechtssicher erheben zu können, hat der NUWA um die Vereinbarung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises gebeten. Dieser Grundpreis soll die verbrauchsunabhängigen Kosten (Personal, Abschreibungen) der Stadtwerke enthalten. Die Erlöse für die Stadtwerke ändern sich für die der Kalkulation zu Grunde gelegten Mengen durch das veränderte Preismodell nicht.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke hat am 27.11.2009 dem veränderten Preismodell zugestimmt.
Die Verbandsversammlung des NUWA hat dies in ihrer Beratung am 17.02.2010 beschlossen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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