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Beschlussvorlage 35/2010
Außerplanmäßige Ausgabe - Zusätzliche Arbeiten im Wohngebiet Röpersdorfer Straße

Downloads

Drucksache 35/2010 (23.8 KB)

Anlage 1 zur DS: 35/2010 (13.7 KB)

Anlage 2 zur DS: 35/2010 (596.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 130.600 € für das Wohngebiet Röpersdorfer Straße.
71.000 € Verrohrung und Gräben
50.000 € Herstellung Wegeverbindung
9.600 € Neudimensionierung des Fanggrabens einschl. Bepflanzung
Im Ergebnis der Verhandlungen mit dem Erschließungsträger MEBRA über die finanzielle Umsetzung der Maßnahmen kann der städtische Anteil zu Lasten der MEBRA verringert werden.

Anlagen:
Anlage 1: Protokoll des Gespräches vom 12.01.2010
Anlage 2: Variante 2 zur Regenentwässerung (Lageplanskizze)

Begründung

Der Beschluss beinhaltet die Umsetzung der Ergebnisse aus den Vor-Ort-Terminen 02.09.2009, 17.11.2009), der Gespräche des Bürgermeisters mit den Anliegern (10.12.09, 12.01.10) sowie des WSO-Ausschusses (26.01.10).
Ab 2001 besteht Baurecht im Wohngebiet Röpersdorfer Straße durch Rechtskraft des Bebauungsplanes (BPlanes). Zur Zeit sind 30 Baugrundstücke erschlossen. 13 Grundstücke sind bebaut worden. Zum gegenwärtigen Stand erfolgt die Entsorgung des Regenwassers über ca. 200 m lange Gräben, die vom Erschließungsträger MEBRA 2009 ertüchtigt wurden. Eine Verbindung zur Vorflut besteht gegenwärtig nicht. Die vorhandenen Gräben, deren Bemessung auf den Berechnungen der MEBRA basiert dienen als Speicherraum für das Regenwasser.
Für die Ableitungsvariante über Gräben wurde von der MEBRA die Wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt und mit Nr. NG 07/10 vom 08.02.2010 von der Unteren Wasserbehörde erteilt. Die Herstellung der Vorflut ist als erster Maßnahmebestandteil durch die MEBRA vorgesehen. Das hergestellte Grabensystem wird, nach Ansatz des Erschließungsträgers, den Ersatz für das geplante Regenrückhaltebecken darstellen und ist für 30 bebaute Grundstücke dimensioniert.
Während der zwischenzeitlich stattgefundenen Gespräche des Bürgermeisters mit den Anwohnern der Neustädter Feldmark wurde von den Anliegern der dringliche Wunsch geäußert, die derzeit offenen Gräben zu verrohren, um das Gesamtbild zu verbessern und keine Behinderung und Gefährdung durch offene Wasserläufe zu haben. Im WSO-A am 26.01.10 wurden 3 Varianten der Wasserableitung vorgestellt, wobei eine Einigung, auch mit den Anwohnern, auf Variante 2 (s. Anlage 2) erfolgte. Für die neue Situation der Verrohrung müssen die hydraulische Berechnung und die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis neu erfolgen, da sich die bisherige Berechnungsgrundlage unter Annahme des Speichervolumens der Gräben grundlegend verändert.
Ebenfalls verändern wird sich die künftige Zuständigkeit für die Anlagen der Regenentwässerung. Bisher und bei Ausführung der von der MEBRA geplanten Maßnahmen bliebe die Zuständigkeit für die Funktionsfähigkeit und Unterhaltungspflicht beim Adressaten der Wasserrechtlichen Erlaubnis, dem Erschließungsträger. Mit der geplanten Verrohrung ist die Stadt Antragsteller, Ausführender und im Weiteren zuständig für die Anlagen.
Zweiter Bestandteil der gesamten Maßnahme ist die Dimensionierung des Fanggrabens am südlichen Feldrain des Wohngebietes. Dieser Graben ist bisher nicht Bestandteil des BPlanes. Seine Dimensionierung erfolgt mit der hydraulischen Berechnung. Zwingende Voraussetzung zur Erweiterung des Grabens ist die Erteilung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur notwendigen Inanspruchnahme seiner Flächen. Um den dann vorhandenen Wall vor Bodenerosion zu schützen, ist eine Bepflanzung vorgesehen.
Dritter Bestandteil der Maßnahme im Ergebnis der Gespräche ist die Herstellung einer fußläufigen Verbindung vom Wohngebiet zum Radweg zur Grabowschule mit einer Breite von 2,00 m bzw. 3,00 m im Bereich der Wohngrundstücke am Sägewerk. Zur dauerhaften Verbesserung des optischen Zustandes des vorhandenen Erdwalles im rückwärtigen Bereich der Neubauten bietet sich eine Lösung aus der Baumaßnahme Röpersdorfer Wiesenweg an. Durch die Pflanzung von 20 Bäumen, die einen Teil der von der UNB beauflagten Ausgleichpflanzung für die Fällung von Pappeln bilden, kann eine Aufwertung erfolgen.
Alle vorgenannten und noch zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Marketingaktivitäten, Aufstellschild im Wohngebiet) dienen der Verbesserung des Erschließungszustandes sowie der Vermarktung des Eigenheimstandortes.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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