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Beschlussvorlage 31/2010
Straßenbau Fischerstraße - überplanmäßige Ausgabe

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Drucksache 31/2010 (17.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 225.000,00 € für den Ausbau der Fischerstraße.

Begründung

Da bereits viele Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages unter Inanspruchnahme eines Verfahrensabschlags Gebrauch gemacht haben, konnten im Haushaltsjahr 2009 cirka 250.000 € Ablösebeträge vereinnahmt werden. Diese Einnahmen sind entsprechend Städtebauförderrichtlinie vorrangig für Maßnahmen im Sanierungsgebiet einzusetzen.
Ursprünglich war geplant, nur die vorbereitende Planung der Fischerstraße in 2010 vorzunehmen und die bauliche Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.
Aufgrund der zusätzlichen Einnahmen schlägt die Stadtverwaltung vor, den Ausbau der Fischerstraße in das Haushaltsjahr 2010 vorzuziehen.
Die grundhafte Instandsetzung des Straßenzuges Fischerstraße ist eine wichtige Maßnahme im Sanierungsgebietes I der Stadt Prenzlau zur Erreichung der Sanierungsziele. Auch im Hinblick auf die Durchführung der Landesgartenschau 2013 und die bis dahin noch zu realisierenden Vorhaben im angrenzenden Bereich "Tor zum Uckersee" ist die Umsetzung der Maßnahme "Fischerstraße" von besonderer Bedeutung.
Die Fischerstraße befindet sich derzeit in einem schlechten baulichen Zustand. Sie ist mit Straßenbeton befestigt. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.
In Anlehnung an die Gestaltung des Kupferschmiedegangs soll der Ausbau der Fischerstraße ebenfalls in Betonpflaster erfolgen. Die Anlage eines einseitigen Gehweges ist vorgesehen. Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Durch die Stadtwerke Prenzlau GmbH werden Leitungsverlegearbeiten vorgenommen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenschätzung 255.000,00 €.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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