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Mitteilungsvorlage 25/2010
Haushaltssperre

Downloads

Drucksache 25/2010 (16.8 KB)

Anlage zur DS: 25/2010 (18.3 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlagen:
Auflistung der prozentualen Haushaltssperre

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) hat der Kämmerer die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren, wenn es die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben erfordert.
Aufgrund der geringeren Schlüsselzuweisungen und der Unterdeckung des Verwaltungshaushaltes, der durch Entnahme aus der Rücklage notfinanziert ist, wurde gemäß § 82 Abs. 1 GO am 23.02.2010 durch den Kämmerer eine allgemeine Haushaltssperre erlassen. Diese Haushaltssperre wird solange aufrechterhalten, bis sich die Entwicklung der Einnahmen stabilisiert bzw. Einnahmen und Ausgaben, ohne Entnahme aus der Rücklage, ausgeglichen werden können.
Ausgenommen von der Haushaltssperre sind Zahlungen, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verbindlich verpflichtet ist. Der Haushaltsansatz für die Vorbereitung der LAGA wird vollständig freigegeben.
Eine Haushaltssperre im Vermögenshaushalt wird aufgrund der Konjunkturlage und der gesamtstaatlich beabsichtigten Konjunkturbelebung (Konjunkturpaket II) sowie der LAGAVorbereitung nicht vorgenommen.
Ausgabeseitige Mehrbelastungen sind nicht leistbar und eine weitere Entnahme aus der Rücklage für den Verwaltungshaushalt 2010 ist unbedingt zu vermeiden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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