Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 22.04.2010.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Inhalt der Mitteilung:
Der nunmehr in § 82 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 bzw. in § 83 Abs. 4 S.2 Nr. 5 BbgKVerf geregelte Beteiligungsbericht dient der Information der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Einwohner über die Unternehmen gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 - 4 BbgKVerf. Er liegt als Anlage in der nunmehr aufbereiteten Form zu Übergabe an die Kommunalaufsicht bei.
Der Information der Stadtverordnetenversammlung dient diese Mitteilungsvorlage mit anliegendem Beteiligungsbericht der Stadt Prenzlau zum Stichtag 31.12.2008.
Im Rahmen der ab dem nächsten Jahr erfolgenden doppischen Haushaltsführung sind die Wirtschaftseckdaten der kommunalen Beteiligungen auch gesondert im neuen Haushaltsplan ausgewiesen.
Zur Information der Einwohner kann der Beteiligungsbericht zu den offiziellen Sprechzeiten im Bürgerservice eingesehen werden.
Justiziar