Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die DS 148/2008 wird in die Sitzungswoche November 2008 der Fachausschüsse vertagt.
Laut Beschluss des Hauptausschusses (HAU-A) vom 14.07.08, Top. 5 Version 2, Pkt. 5 " Die Entscheidung über die europaweite Ausschreibung des gesamten Marktberges, muss unter der Berücksichtigung des Ergebnisses nach 1. a oder 1. b erfolgen." (1. a und 1. b beinhalteten das Ergebnis der Verhandlung Bürgermeister und der Wohnungsgenossenschaft bis Ende August 2008) Bisher liegt den Fraktionen kein Ergebnis vor, also konnten sie entsprechend nicht beraten. Zu beachten ist außerdem der Pkt. 6 des Beschlusses im selben HAU-A. "Der HAU-A bleibt in der Sache ständig die beratende und vermittelnde Stelle vonseiten der Stadt Prenzlau, eben, bis das mehrheitlich gewollte Ziel erreicht ist. Die anderen zuständigen Fachausschüsse sind vom HAU-A zu beteiligen." Wenn die Beschlüsse im HAU-A in der Sache einfach negiert werden sollen und das ist mit der DS 148/2008 der Fall, dann stellt sich hier eine schwerwiegende rechtliche Frage: Stellt der Bürgermeister die Organstellung des HAU-A in Frage und wie wird das begründet?
SPD-Fraktion