Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
1. Der "Selbstbindungsbeschluss Vorranggebiete Wohnen" vom 21.06.2007 (DS: 112/2007) wird aufgehoben.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage dargestellten Bereiche als Konsolidierungsgebiet und Vorranggebiete Wohnen als maßgebliche Kulisse für die Förderrichtlinien der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg.
Anlage:
Plan der Gebietskulissen der Wohnraumförderung
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Die in der DS 112/2007 durch Selbstbindungsbeschluss bestätigten Vorranggebiete Wohnen unterlagen der Abstimmungspflicht durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV). In Bezug auf diese Flächen war insbesondere zu beurteilen, inwiefern mit deren Festsetzung als Vorranggebiet Wohnen den stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen des Landes entsprochen werden konnte.
Mit Schreiben vom 26.05.2008 teilte das LBV der Stadt Prenzlau mit, dass nur dem Gebiet Innenstadt als "Vorranggebiet" zugestimmt werden kann. Die Gebiete Brüssower Allee/Brüssower Straße, Winterfeldtstraße/Kietzstraße und Schwedter Straße/Friedhofstraße wurden nur als "Konsolidierungsgebiete" anerkannt. Gegen diese Entscheidung ging die Stadt in Widerspruch, dem das LBV nach Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zum Teil folgte. Der Erweiterung der Gebietskulisse "Wohnvorrang" für die Bereiche Schwedter Straße/Friedhofstraße und Winterfeldtstraße/Kietzstraße wurde zugestimmt. Für das Gebiet Brüssower Straße/Brüssower Allee bleibt es bei einer Einstufung als "Konsolidierungsgebiet". Als Zuwendungsvoraussetzung für die verschiedenen Wohnraumförderprogramme ist die Ausweisung von Förderkulissen zwingend erforderlich. In den "Wohnvorranggebieten" aber auch in "Sanierungs- und Entwicklungsgebieten" kommen folgende Förderprogramme zur Anwendung: Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR) Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung (GenerationsgerechtModInstR) Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften (GenossenschaftsR) Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) Zusätzlich zu den "Vorranggebieten" kann in konsolidierten Stadtgebieten die AufzugsR und die GenerationsgerechtModInstR Anwendung finden, wenn die Quartiere hinsichtlich Gestaltung, Ausstattung und Vermietungsstand mindestens die Anforderungen an ein konsolidiertes Gebiet im Sinne des Stadtumbaus erfüllen.
Die durch das LBV bestätigten grundstücksscharfen Gebietsabgrenzungen sind der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen. Mit dem Selbstbindungsbeschluss sollen verfahrenstechnisch die förderrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen und Planungssicherheit für private Bauherren und Investoren für Investitionen der Wohnraumförderung innerhalb der Stadt gewährleistet werden.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung