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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 17.12.2009,
Feuerwehrdepot Prenzlau (Grabowstr. 50)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.50Uhr

Entschuldigt:
Herr Dr. Seefeldt
Herr Reichel

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2009
6. Bestätigung der Tagesordnung
7. Berufung eines neuen Mitgliedes für den Beirat für Menschen mit Behinderung (DS-Nr.: 140/2009)
8. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 147/2009)
8.1. Änderungsantrag zum Antrag DS: 147/2009 vom 30. November 2009 "2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 147-2/2009)
9. Ausschreibung der Stelle des 1. Beigeordneten (DS-Nr.: 148/2009)
10. Ausschreibungstexte für die Beigeordneten (DS-Nr.: 149/2009)
10.1. Änderungsantrag zur DS-Nr.: 149/2009 (DS-Nr.: 149-1/2009)
11. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2010 (DS-Nr.: 136/2009)
11.1. HH-Stelle 2 2000 71816 "Unsere Jugend forscht" (DS-Nr.: 136-1/2009)
11.2. Erwerb von einem TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug) für die FFW Prenzlau und Ortsteile (DS-Nr.: 136-2/2009)
11.3. Änderungsantrag Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau 2010 DS: 136/2009 (DS-Nr.: 150/2009)
12. Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes 2010 (DS-Nr.: 117/2009)
13. Mitgliedschaft im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. (DS-Nr.: 135/2009)
14. Überplanmäßige Ausgabe: Personalkosten 2009 (DS-Nr.: 155/2009)
15. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (geänderte Anlage 2) (DS-Nr.: 116/2009)
15.1. DS: 116/2009 Änderungsantrag (DS-Nr.: 116-2/2009)
16. 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) (DS-Nr.: 133/2009)
17. Abtretungs- und Freistellungsvereinbarung zwischen der Stadt Prenzlau und der Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 153/2009)
18. Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 152/2009)
19. "Willkommensbroschüre der Stadt Prenzlau" (DS-Nr.: 139/2009)
20. Mitteilungen des Bürgermeisters 20.1. Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2009 (3. Quartal) (DS-Nr.: 126/2009)
20.2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben III. Quartal 2009 (DS-Nr.: 131/2009)
20.3. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal) (DS-Nr.: 132/2009)
21. Fragestunde der Stadtverordneten
22. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung. Zu Beginn der Sitzung bedankt sich der Vorsitzende beim Bürgermeister, Herrn Moser, für die geleistete Arbeit der letzen 8 Jahre mit einem Blumenstrauß.

TOP 2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
Dem Angermünder Lokalfernsehen und dem RBB Brandenburg werden Drehaufnahmen während der Stadtverordnetenversammlung einstimmig genehmigt.

TOP 3. Einwohnerfragestunde
Der Vorsitzende informiert, dass die Anfragen von Herrn Fendt während der letzten Stadtverordnetenversammlung laut Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden nicht beantwortet werden. Die Anfragen richteten sich nur an die Fraktionsvorsitzenden.
Fragesteller: Herr Wiechert aus Wilhelmshof
Thema: Geldspende für zwei Stolpersteine, wie wird damit verfahren?
Der Bürgermeister antwortet, dass diese Thematik bereits durch den damaligen 3. Beigeordneten recherchiert wurde. Nach dessen Ausscheiden wurde der Sachverhalt aus
den Augen verloren, aber dieses Thema wird derzeit in der Verwaltung neu angegangen.

TOP 4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 27 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2009
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 6. Bestätigung der Tagesordnung
Es liegt ein Antrag des Stadtverordneten Scheffel vor (DS: 152/2009), über dessen Aufnahme in die Tagesordnung abgestimmt werden muss.
Die Stadtverordneten beschließen einstimmig die Aufnahme der DS: 152/2009 unter Tagesordnungspunkt 18.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 27/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 7. Berufung eines neuen Mitgliedes für den Beirat für Menschen mit Behinderung DS-Nr.: 140/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Bärbel Matznick, wohnhaft in 17291 Prenzlau, in den Beirat für Menschen mit Behinderung."
Abstimmung: 27/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 8. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 147/2009
TOP 8.1. Änderungsantrag zum Antrag DS: 147/2009 vom 30. November 2009 "2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 147-2/2009
Herr Kirchner zieht im Namen der Fraktion Wir Prenzlauer den Antrag zurück.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt in namentlicher Abstimmung, dass der Punkt Nr. 7 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gestrichen wird."
zurückgezogen
Herr Zierke führt aus, dass für die SPD-Fraktion Sachpolitik im Vordergrund steht. Aber nicht allem, was von der Verwaltung kommt, wird zugestimmt. Er weist auf die prekäre Haushaltslage der Stadt hin und erklärt, dass durch eine aufgeblähte Führungsebene erhöhte Personalkosten entstehen. Herr Dittberner weist auf die Einsparung von zwei Amtsleiterstellen hin. Innerhalb von 8 Jahren würden so knapp 600.000 € an Personalkosten eingespart.
Herr Brämer vertritt den Standpunkt, dass zwei Beigeordnete nicht benötigt werden.
Herr Melters erklärt, dass das Leitungsteam von Herrn Sommer aufzustellen ist. Er weist darauf hin, dass 15 Ja-Stimmen erforderlich sind und appelliert an die Fraktionen, dieser Drucksache zuzustimmen.
Herr Richter erklärt, dass der Bürgermeister das Vorschlagsrecht für die Benennung der Beigeordneten hat. Die Stadtverordnetenversammlung muss aber von der Richtigkeit der Personalentscheidung überzeugt sein.
Herr Kirchner betont, dass seine Fraktion auch zukünftig den Bürgermeister unterstützen wird. Für die neue Struktur konnten aber keine sachlichen Argumente vorgetragen werden. Seine Fraktion will den zukünftigen Bürgermeister vor einem möglichen Fehler bewahren.
Herr Theil stellt einen Geschäftsordnungsantrag zur Beendigung der Diskussion, der mehrheitlich abgelehnt wird.
Herr Sommer führt aus, dass für ihn eine gute Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung sehr wichtig ist. Er weist auf die bevorstehenden Aufgaben wie z. B.
Marktberg, LAGA, Heiliggeistkapelle, Waschhaus hin. Diese wichtigen Vorhaben sind nur zu schaffen, wenn er auf ein Führungsteam bauen kann, welchem er vertraut.
Der Vorsitzende verweist auf § 8 der Geschäftsordnung. Dort wird geregelt, dass die Redezeit auf 5 Minuten zu begrenzen ist.
Herr Meyer erläutert nochmals die Einsparungen bei der von Herrn Sommer vorgeschlagen Struktur. Seiner Meinung nach geht es nicht vordergründig um ein oder zwei Beigeordnete. Er erinnert in diesem Zusammenhang an eine Veranstaltung, auf der einstimmig beschlossen wurde, Herrn Sommer zu unterstützen. Er unterstreicht, dass Herr Sommer auf Nachfrage, mit welchen Personen er zukünftig zusammenarbeiten möchte, seinerzeit keine Namen benannt hat.
Herr Brämer gibt zu Protokoll, dass keiner von seiner Fraktion an dieser Veranstaltung teilgenommen hat.
Der Bürgermeister erläutert den Stadtverordneten die jetzige und zukünftige Struktur der Verwaltung.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage."
Abstimmung: 15/ 3/ 9 mehrheitlich angenommen

TOP 9. Ausschreibung der Stelle des 1. Beigeordneten DS-Nr.: 148/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Stelle des 1. Beigeordneten der Stadt Prenzlau zum 06.05.2010 öffentlich auszuschreiben."
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 10. Ausschreibungstexte für die Beigeordneten DS-Nr.: 149/2009
TOP 10.1. Änderungsantrag zur DS-Nr.: 149/2009 Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 149-1/2009
Herr Zierke bringt im Namen der SPD-Fraktion einen Antrag ein.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Ausschreibungstext zum 1. Beigeordneten werden folgende Änderungen (fett) eingefügt. Gefordert wird eine abgeschlossene Ausbildung sowie mindestens ein weiterführendes Studium im Bereich Finanz-, Betriebs- oder Verwaltungswirtschaft und Berufserfahrung im Bereich Finanzmanagement und Kreditwesen. Mehrjährige Erfahrungen im öffentlichen Finanz- bzw. Verwaltungswesen und in der Mitarbeiterführung sind erforderlich."
Abstimmung: 10/ 15/ 2 mehrheitlich abgelehnt

Herr Brämer fragt, warum für den 1. Beigeordneten keine Verwaltungserfahrung erforderlich ist. Herr Sommer erklärt, dass die Kommunalverfassung vorschreibt, dass nur einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst haben muss.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung der Stellen der Beigeordneten mittels der Ausschreibungstexte gemäß Anlagen 1 und 2 durchzuführen. Die Ausschreibung ist regional sowie überregional vorzunehmen."
Abstimmung: 15/ 8/ 4 mehrheitlich angenommen

TOP 11. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorlage 136/2009
TOP 11.1. HH-Stelle 20000. 71816 "Unsere Jugend forscht" Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau 136-1/2009
Zum Antrag liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Herr Dittberner ändert seinen Antrag wie folgt:
Titel der Haushaltsstelle 20000.71816 - Unsere Jugend forscht
Im Wortlaut wird die HH-Stelle ebenfalls geändert.
Wortlaut: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den im Haushalt 2010 ausgewiesenen Betrag der HH-Stellen 20000.71816 - "Jugend forscht" - von derzeit 2.000,00 € auf 3.000,00 € zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt aus der HH-Stelle 33900.50000 "Werterhaltung Freilichtbühne"."
TOP 11.2. Erwerb von einem TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug) für die FFW Prenzlau und Ortsteile
Antrag Fraktion DIE LINKE. Prenzlau DS-Nr.: 136-2/2009
Zum Antrag liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Haushalt 2010 finanzielle Mittel für ein TSF-W bereitzustellen (Kostenpunkt ca. 130.000 €). Das Fahrzeug soll aus der HH-Stelle 2 61540 96147 finanziert werden. "
TOP 11.3. Änderungsantrag Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau 2010 DS: 136/2009
Antrag der Fraktionen SPD, FDP, CDU, Wir Prenzlauer und Bürgerfraktion DS-Nr.: 150/2009
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2010 der Stadt Prenzlau in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010."
Anmerkung des Vorsitzenden:
Gemeint ist die Vorlage der Haushaltssatzung zur Beratung und Beschlussfassung.
Abstimmung: 15/ 7/ 3 mehrheitlich angenommen
Herr Mesecke, Ortsvorsteher in Blindow, bittet um Zustimmung zur Haushaltssatzung.
2010 feiert die Freiwillige Feuerwehr Blindow das 100-jährige Jubiläum. In diesem Zusammenhang sind noch einige Bauvorhaben erforderlich.
Der 1. Beigeordnete betont, dass diese Maßnahmen trotzdem rechtzeitig in Angriff genommen werden können. Bis zum Beschluss des Haushaltes wird mit einer vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet.
Der 1. Beigeordnete erläutert, dass im Haushalt 2010 ein Fehlbetrag von 1,4 Millionen € ausgewiesen ist. Dieser Fehlbetrag könnte aus der Rücklage entnommen werden.
Er betont, dass die Finanzierung der LAGA unbedingt sicherzustellen ist. Andere Maßnahmen im investiven Bereich müssten zurückgestellt werden.
Herr Haffer informiert, dass Anträge und Anfragen seitens der SPD-Fraktion rechtzeitig eingereicht werden.
Herr Kirchner fragt, ob die auf Seite 34 im Entwurf des HH-Planes aufgeführten 1,0 Mio. € die Pflichtzuführung zum Verwaltungshaushalt ist.
Antwort der Verwaltung:
Diese Anfrage wird mit ja beantwortet. Gemäß § 21 (1) der noch geltenden GemHV muss die Zuführung mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung (1.000,00 T€, HHST 91000.97100 und 97700 auf Seite 279) von Krediten gedeckt werden können. Die Pflichtzuführung kann gemäß VV zu § 21 der GemHV um tilgungsbezogene Einnahmen verringert werden. Diese tilgungsbezogenen Einnahmen sind in der Stadt Prenzlau nicht vorhanden und verringern somit den Mindestzuführungsbetrag nicht. Diese Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgesprochen.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen und das Investitionsprogramm."
Durch Annahme der DS: 150/2009 entfällt die Abstimmung über die DS: 136/2009, 136-1/2009 und 136-2/2009. Der Antragsteller hat zuvor erklärt, einer Vertagung der Änderungsanträge DS: 136- 1/2009 und DS: 136-2/2009 zuzustimmen.

TOP 12. Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes 2010 DS-Nr.: 117/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 13. Mitgliedschaft im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. DS-Nr.: 135/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Stadt Prenzlau Mitglied im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. wird."
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 14. Überplanmäßige Ausgabe: Personalkosten 2009 DS-Nr.: 155/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 75.000 € zur Deckung der Personalkosten im Jahre 2009:
Haushaltsstelle    HH-Mittel
02000.41400       20.000,00 €
46420.41400       30.000,00 €
46430.41400       25.000,00 €
Die Deckung der Mehrausgaben wird durch Mehreinnahmen bei den Kita-Gebühren (46420 - 46450.11000) und durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer vom Land (90000.01000) gewährleistet."
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 15. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) (geänderte Anlage 2) DS-Nr.: 116/2009
Auf Nachfrage des Vorsitzenden zieht Herr Werner den Änderungsantrag DS: 116-1/2009 zurück, da die beantragten Änderungen in der überarbeiteten Anlage 2 enthalten sind.
TOP 15.1. DS: 116/2009 Änderungsantrag Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 116-2/2009
Herr Zierke bringt im Namen der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag ein.
Wortlaut: „Der Rad-/ Gehweg in der "Neubrandenburger Straße" ist von Ecke Einmündung "An der Schnelle" bis Ortsausgang Richtung Dedelow in die Satzung als Straßenzug, der vom Winterdienst durch die Stadt Prenzlau durchzuführen ist, aufzunehmen."
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)"."
Abstimmung: 19/ 4/ 1 mehrheitlich (geänderte Anlage) angenommen

TOP 16. 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) DS-Nr.: 133/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)"
Abstimmung: 20/ 0/ 4 einstimmig angenommen

TOP 17. Abtretungs- und Freistellungsvereinbarung zwischen der Stadt Prenzlau und der Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 153/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss der in der Anlage beigefügten Abtretungs- und Freistellungsvereinbarung zwischen der Stadt Prenzlau und der Stadtwerke Prenzlau GmbH zu."
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 18. Neustädter Feldmark
Antrag Stadtverordneter Scheffel DS-Nr.: 152/2009
Zur Drucksache wird ein "Zeitplan zur Abarbeitung der Probleme im Erschließungsgebiet Neustädter Feldmark/Röpersdorfer Straße" als Tischvorlage ausgegeben. Herr Scheffel bittet in Vorbereitung der nächsten WSO-Beratung einen Vor-Ort-Termin durchzuführen. Frau Oyczysk informiert, dass im Januar ein Termin mit den Anwohnern organisiert wird.
Herr Hildebrandt sagt zu, dass diese Thematik Gegenstand des nächsten WSOAusschusses sein wird.
Wortlaut: „Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Terminplan zur Abarbeitung der dringend anstehenden Probleme der SVV vorzulegen."
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 19. "Willkommensbroschüre der Stadt Prenzlau" Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 139/2009
Zum Antrag liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beauftragt den Bürgermeister, eine "Willkommensbroschüre der Stadt Prenzlau" anfertigen zu lassen."
Abstimmung: mehrheitlich angenommen

TOP 20. Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 20.1. Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2009 (3. Quartal) DS-Nr.: 126/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
TOP 20.2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben III. Quartal 2009 DS-Nr.: 131/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
TOP 20.3. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (III. Quartal) DS-Nr.: 132/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 21. Fragestunde der Stadtverordneten
Im Namen der SPD-Fraktion bringt Herr Haffer die Anfragen 23/2009 - Auslastung der Haushaltsansätze im Kita-Bereich - und 24/2009 - LAGA-relevante Investitionen - ein.
Herr Kirchner bittet darum, zukünftig einen ständigen Punkt "Stasi-Überprüfung" in die Tagesordnung zur SVV mit aufzunehmen.
In diesem Zusammenhang informiert der 1. Beigeordnete, dass mit Posteingang 03.12.2009 für 21 Stadtverordnete Mitteilungen gemäß §§ 20 und 21 Abs. 1 Nr. 6 b StUG übersandt wurden. Für 2 Stadtverordnete steht diese Mitteilung noch aus. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden diesbezüglich darüber informiert.

TOP 22. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.50 Uhr.

Anlagen zur Niederschrift
Anlage 1
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Anlage 2
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Anlage 3
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Anlage 1
2. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Prenzlau

Auf Grund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in ihrer Sitzung am 17.12.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 (Amtsblatt vom 18.02.2009 - 01/2009, Seite 8) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 21.09.2009 (Amtsblatt vom 02.10.2009 - 10/2009, Seite 5) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Die Verwendung des Wappens zu anderen als in § 2 Absatz 2 Satz 1 Kommunale Hoheitszeichenverordnung (KommHzV) genannten Zwecken bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters".
2. In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird der Anstrich „- bei der Heranziehung zu Gemeindeabgaben über:" ersatzlos gestrichen. Die darunter aufgeführten Anstriche werden als gleichrangige Aufzählung weitergeführt.
3. § 7 Absatz 1 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:
„Die Angaben zum ausgeübten Beruf sowie zu anderen vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten werden ortsüblich bekannt gemacht."
4. In § 8 Absatz 2 werden die Worte „drei volle Tage" durch die Worte „drei Werktage" ersetzt.
5. § 8 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3) Ist in dringenden Fällen eine verkürzte Ladungsfrist erforderlich, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang in den Bekanntmachungskästen gemäß § 3 Absatz 5 der Hauptsatzung."
6. § 8 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:
„(4) Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall:
- Personal- und Disziplinarangelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten und Vergaben
- Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner
- Aushandlungen von Verträgen mit Dritten
- Rechtsstreitigkeiten.
Auch in diesen Fällen bleibt es bei einer Einzelfallprüfung."

Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 in der vom Inkrafttreten dieser Änderungssatzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bekannt zu machen.

Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S.286) und des § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 10.06.1999 (GVBl. I S.211), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in der Sitzung am 17.12.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung) vom 17.12.2004, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 07/2004, S. 2 ff., wird wie folgt geändert:
1. § 2 Absatz 1 Satz 6 erhält folgende Fassung:
„Bei allen nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen wird die Reinigung und der Winterdienst vollständig auf die Anlieger übertragen, wobei für die Fahrbahn die Reinigungsklasse 3 und für den Geh- und Radweg die Reinigungsklasse 1 gilt."
2. In § 3 Absatz 1 Satz 4 wird nach dem Wort „Kehricht" „ , Laub, Streugut" eingefügt.
3. In § 6 Absatz 1 Ziffer 2 wird nach dem Wort „Kehricht" „ , Laub, Streugut" eingefügt.
4. Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenverzeichnis) erhält die Fassung gemäß Anlage 2 zu DS 116/2009.

Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)" in der vom Inkrafttreten dieser Änderungssatzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bekannt zu machen.

Artikel 3
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung wird nur in der PDF-Datei der Niederschrift abgebildet.

Anlage 3
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S.286), des § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes BbgStrG) vom 10.06.1999 (GVBl. I S.211) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 19.06.1999 (GVBl. I S.231), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in der Sitzung am 17.12.2009 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 17.12.2004, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 07/2004, S. 2 ff., zuletzt geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 14.11.2006, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau Nr. 06/2006, S. 6, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
„(5) Für die Reinigung des Gehweges beträgt die jährliche Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) 1,57 Euro"
2. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.
3. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der „Gebührensatzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungsgebührensatzung)" in der vom Inkrafttreten dieser Änderungssatzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bekannt zu machen.

Artikel 3
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
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Niederschrift SVV 17.12.2009 (öffentlich) (77.1 KB)

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