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Beschlussvorlage 10/2010
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 10/2010 (17.7 KB)

Anlage 1 zur DS: 10/2010 (1.6 MB)

Anlage 2 zur DS: 10/2010 (1.1 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E II "Alter Feldflugplatz" wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau für den in den Anlagen dargestellten Geltungsbereich geändert. Die derzeitige Flächenausweisung "landwirtschaftliche Fläche" wird in "Sondergebiet Erneuerbare Energien"/SO EE umgewandelt.

Anlagen:
Anlage 1 - derzeitige Ausweisung FNP/ landwirtschaftliche Fläche
Anlage 2 - Umwandlung in Sondergebiet erneuerbare Energien/ SO EE

Begründung

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss E II "Alter Feldflugplatz" (DS 9/2010) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 II Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Bebauungsplan E II. Dabei wird sich der zu erstellende Umweltbericht für den Bebauungsplan E II inhaltlich auf die Abwägung naturschutzrechtlicher Belange im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau beziehen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche aus. Aufgrund der Lage des Plangebietes und der sinnvollen Nachnutzung militärischer Konversionsflächen bietet sich die Fläche durch ihre Größe und Beschaffenheit optimal als Fläche für die Errichtung großflächiger frei stehender Photovoltaikanlagen an. Geplant ist demnach die Ausweisung der Fläche als Sondergebiet Erneuerbare Energien/SO EE.
Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO Bbg) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen. Die mit einbezogenen Kleingärten, die im Flächennutzungsplan bisher noch nicht als Dauerkleingärten ausgewiesen sind, werden durch den Bebauungsplan gesichert oder ggf. im späteren Verfahren aus dem Geltungsbereich des B-Planes E II ausgeschlossen. Sie werden in Ihrem Bestand von der geplanten Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen nicht berührt. Die Ausweisung als Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE trägt somit dem wirtschaftlichen und werbenden Ziel der Stadt Prenzlau, als "Stadt der regenerativen Energien", Rechnung.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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