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Beschlussvorlage 151/2009
Zuschuss der Stadt Prenzlau zur Weiterführung des Eltern-Kind-Zentrums in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V.

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Drucksache 151/2009 (17.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Eltern-Kind-Zentrum in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V. als niederschwelliges Angebot für das Jahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von 5.700,00 € erhält. Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Uckermark das Eltern-Kind-Zentrum mit 8.000,00 € im Jahr 2010 mitfinanziert.

Anlage:
DS 17-A/2009
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Am 29.01.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung in einer Mitteilungsvorlage (siehe DS 228/2008) der Verwaltung Kenntnis über die Bedeutung des Eltern-Kind-Zentrums in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V. im Bereich des sozialen Brennpunktes der Stadt erhalten.
In diesem Zusammenhang hatte der Bürgermeister auf Bitten des Landrates für das Jahr 2009 einen Zuschuss der Stadt Prenzlau in Höhe von 5.700,00 € im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung zugesagt.
Durch Herrn Dr. Seefeldt wurden daraufhin in einer Anfrage (siehe R-Nr. 4/2009) nähere Informationen über die Arbeit und die personelle Situation im Eltern-Kind-Zentrum gefordert, die in der Stadtverordnetenversammlung am 02. April 2009 schriftlich beantwortet wurde. Da sich die finanzielle Situation des Trägers des Eltern-Kind-Zentrums nicht geändert hat, jedoch dieses Zentrum eine wichtige Rolle in der Stadt und auch im Landkreis Uckermark spielt, befürwortete der Jugendhilfeausschuss des Landkreises nach Prüfung der Arbeit durch das Jugendamt am 17.11.2009 (siehe Anlage 1 DS 17-A/2009) die Fortführung des Zentrums 2010 und finanziert es mit 8.000,00 €, jedoch nur unter der Bedingung einer Mitfinanzierung der Stadt Prenzlau in der angegebenen Höhe.
Der Zuschuss wird für die Finanzierung der Betriebs-, und Sachkosten, Personal-, Fortbildungs- und Ausstattungskosten gewährt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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