direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Mitteilungsvorlage 162/2009
Einstellung der Arbeit des Jugendrechtshauses

Downloads

Drucksache 162/2009 (17.0 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2010.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage:
Bericht über die Arbeit des Jugendrechtshauses Prenzlau der IG Frauen Prenzlau e. V. 2009
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Das Jugendrechtshaus in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V. hat auch 2009 seine erfolgreiche Arbeit fortgesetzt (siehe auch Anlage 1: Bericht über die Arbeit des Jugendrechtshauses Prenzlau der IG Frauen Prenzlau e. V. 2009).
Seit 2004 arbeitete das Jugendrechtshaus in Prenzlau. Finanziert wurde es 2004 bis 2007 durch Bundesmittel. Am 26. April 2007 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass das Jugendrechtshaus auf Grund der wegbrechenden Förderung ab 2008 mit einem Personalkostenzuschuss von jährlich 28.600,00 € versehen wird.
Seit 01. Oktober 2009 wurde die Personalstelle Jugendrechtshaus auf Grund des Wechsels der Stelleninhaberin in die Templiner Stadtverwaltung kommissarisch besetzt. Die Stelle wurde durch den Träger öffentlich ausgeschrieben, worauf sich jedoch kein geeignetes Personal bewarb.
Die Geschäftsführerin der IG Frauen Prenzlau e. V. bat daher die Stadt Prenzlau am 10. Dezember 2009 schriftlich um eine Entscheidung, da sie den Betrieb nicht mehr zum 01. Januar 2010 gewährleisten kann.
Da auch die Stadt Prenzlau keine Möglichkeit sieht, geeignetes Fachpersonal dem Träger des Jugendrechtshauses zur Verfügung zu stellen, wird die Arbeit des Hauses eingestellt. Die Arbeit des Jugendrechtshauses im Stadtgebiet Robert-Schulz- und Georg-Dreke-Ring kann durch das Eltern-Kind-Zentrum in Trägerschaft der IG Frauen (siehe auch DS: 151/2009) und in der Artur-Becker-Grundschule ab dem 01. März 2010 durch den Schulsozialarbeiter kompensiert werden. Darüber hinaus bricht sie jedoch ersatzlos weg.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

zurück Seitenanfang Seite drucken