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Beschlussvorlage 158/2009
Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Teilflächennutzungsplan Ortsteil Klinkow und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB)

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Drucksache 158/2009 (20.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 11.01.2010 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die im Parallelverfahren gemäß § 8 II BauGB im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Anregungen innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mit den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Ergebnissen geprüft und gebilligt.

2. Dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Teilflächennutzungsplan Ortsteil Klinkow (Anlage 3) wird zugestimmt. Die Begründung (Anlage 5) wird gebilligt.

3. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" (Anlage 4) wird zugestimmt. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 6) wird gebilligt.

4. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Teilflächennutzungsplan Ortsteil Klinkow und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" vom Dezember 2009 mit Planzeichnungen, Begründungen und Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 II BauGB im Parallelverfahren gemäß § 8 III BauGB öffentlich auszulegen.

Anlagen:
Anlage 1 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlage 2 - Abwägungsbericht zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Entwurf 1. Änderung Teil-FNP OT Klinkow vom Dezember 2009
Anlage 4 - Entwurf VBP "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" vom Dezember 2009
Anlage 4.1 - Konkretisierung Geltungsbereich VBP/ Übersichtsplan
Anlage 5 - Begründung FNP
Anlage 6 - Begründung VBP und Umweltbericht
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

 

Begründung

Der Vorhabenträger, die KOGEP 21 GmbH & Co. Solar 211 KG, beantragte die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes in dieser Stadtverordnetenversammlung (SVV), da seitens einer möglichen Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) innerhalb des Jahres 2010 eine Minderung der Förderung erwartet wird. Im Verfahren (Zeitplan) ergäbe sich bis zur Planreife (Zeitpunkt der möglichen Baureife/ Baugenehmigungserteilung durch den Landkreis Uckermark) eine Verkürzung um 2 Monate.
Zu bemerken ist, dass das Planverfahren nicht im direkten Zusammenhang mit der Erteilung der Baugenehmigung steht und die Verwaltung somit keinen Einfluss darauf nehmen kann. Die fristgerechte Vorlage aller für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen obliegt einzig dem Investor. Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung am 24.11.2009 sowie des Hauptausschusses am 07.12.2009 werden die genannten Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse ausschließlich der SVV zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Gemäß § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Da der Flächennutzungsplan (FNP) im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) "Klinkow - PV- Anlage Phöbus IV" geändert wird, nimmt der Umweltbericht zum VBP Bezug auf die Änderung des FNP. Da es sich um wirtschaftliche Konversionsflächen und Ackerland, auch extensives Grünland, handelt sowie der Eingriff in den Boden sehr minimal ist, wurde ein geringer Detaillierungsgrad der Umweltprüfung eingeschätzt.
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren zum VBP wird die Änderung der derzeitigen Ausweisung von Dorfgebiet/ MD (Anlage 3.1) in sonstige Sondergebiete - Sondergebiet Erneuerbare Energien/ SO EE erforderlich. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand zu beiden Bauleitverfahren innerhalb der Informationsveranstaltung am 27.10.2009 in Klinkow statt (siehe Anlage 2). Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt für die öffentliche Auslegung beider Bauleitpläne aufgrund der Verkürzung des Zeitplanes in einer außerplanmäßigen Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Prenzlau. Die Behördenbeteiligung für beide Verfahren wird parallel gemäß § 4 II BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat während des Auslegungszeitraumes die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung werden in die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange mit einbezogen. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO Bbg) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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