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Beschlussvorlage 143/2009
Gründung der "Laga Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH"

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Drucksache 143/2009 (23.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung der "Laga Prenzlau 2013 gemeinnützige GmbH" zum 1. Januar 2010. In dieser gemeinnützigen GmbH werden die Aufgaben der Errichtung und Durchführung der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau entsprechend des beigefügten Organigramms (Anlage 1) im räumlich dargestellten Geltungsbereich (Anlage 2) wahrgenommen. Der beiliegende Gesellschaftsvertrag (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Gründung der Gesellschaft vorzunehmen. Er ist berechtigt, vom Wortlaut des Gesellschaftsvertrages abzuweichen, soweit dies vom Notar, der Kommunalaufsicht Landkreis Uckermark, dem Registergericht oder Finanzamt gefordert wird und dem Inhalt des Vertrages nicht widerspricht. Die beigefügte Nutzungsvereinbarung (Anlage 4) ist Grundlage der Grundstücksüberlassung zwischen der Stadt Prenzlau und der Landesgartenschaugesellschaft. Im Jahr 2010 beträgt der kommunale Zuschuss aus dem Verwaltungshaushalt 150.000 € (Haushaltsstelle 61000.63455). Für den Vermögenshaushalt 2010 wird ein Eigenmittelanteil von insgesamt 1.690.500 € zur Verfügung gestellt. Diese Planansätze stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2010. Für die Folgejahre wird die Höhe des kommunalen Zuschusses im Rahmen der jeweiligen Etatberatungen beschlossen. Die Stammkapitaleinlage in Höhe von 25.000 € sowie die Gründungskosten der Gesellschaft werden im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2009 durch eine außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt. Zum Geschäftsführer wird Herr Thomas Guhlke bestellt.

Anlagen:
Anlage 1: Organigramm
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Gesellschaftsvertrag
Anlage 4: Nutzungsvereinbarung
Anlage 5: Expertise Steuerbüro W. Lehmann
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Die Landesgartenschaugesellschaft mbH hat die Aufgabenfelder: 1. Errichtung bzw. Herrichtung des Landesgartenschaugeländes sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und 2. die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Diese Rechtsform ist steuerrechtlich und organisatorisch sinnvoll und sollte auch aus fiskalischen Gründen gemeinnützig sein. Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt eine Landesgartenschaugesellschaft, wenn sichergestellt ist, dass sich die Tätigkeit der Landesgartenschau auf die unmittelbare und ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke beschränkt und keine eigenwirtschaftlichen Interessen, die über die gemeinnützige Zweckverwirklichung hinausgehen verfolgt werden. Das ist hier der Fall (siehe Empfehlung Steuerbüro, Anlage 5).

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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