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Beschlussvorlage 116/2009
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)

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Drucksache 116/2009 (19.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Prenzlau (Straßenreinigungssatzung)".

Anlagen:
Anlage 1: Änderungssatzung
Anlage 2: Straßenverzeichnis
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Die derzeitig gültige Straßenreinigungssatzung ist seit dem 01.01.2005 in Kraft.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Anwendung der Satzung sollten folgende Änderungen vorgenommen werden:
1. Ergänzung der Anlage (Straßenverzeichnis) dahingehend, dass bei unselbständigen Stichstraßen die Reinigung und der Winterdienst vollständig auf die Anlieger übertragen wird.
2. Korrektur einer fehlerhaften Straßenbezeichnung ("St. Nikolai Kirchplatz")
3. Streichung "Mittelweg" wegen Einziehung.
4. Neuaufnahme "Dr.-Lena-Ohnesorge-Straße"
5. Rücknahme der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger bezüglich Fahrbahn für "Kleine Friedrichstr." und Hauptzug "Kleine Baustr." wegen erfolgtem Neuausbau.
6. Rücknahme der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger für die gesamte Friedrichstraße.
7. Übertragung Winterdienst Gehweg für "Lindenstraße zw. Neustadt und Kreuzstraße" und "Straße des Friedens" auf die Anlieger wegen Problemen bei maschineller Durchführung.
8. Übertragung Reinigung Fahrbahn für "Rudolf-Breitscheid-Straße" auf die Anlieger wegen Problemen bei maschineller Durchführung und Wunsch vieler Anlieger.
9. Übertragung Winterdienst Gehweg auf die Anlieger aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen (25 %-iger städtischer Eigenanteil an den Kosten und Gesamtleistungsumfang) für folgende Straßen: "Röpersdorfer Straße", "Am Durchbruch", "Am Igelpfuhl", "Am Umspannwerk", "Automeile", "Diesterwegstraße", "Dr.-Lena-Ohnesorge- Straße", "Franz-Wienholz-Straße", "Karl-Marx-Straße", "Kietzstraße", "Mauerstraße zwischen Am Durchbruch und Dr.-W. Külz-Str.", "Seeweg", "Triftstraße von Am Krankenhaus bis Ende", "Winterfeldtstraße".
10. Übertragung Winterdienst Fahrbahn auf die Anlieger für "Verbindungsweg Lindenstraße- An der Schnelle" und "Verbindungsweg Uckerpromenade- Schießplatz"
11. Rücknahme der Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger bezüglich Fahrbahn für "Basedower Straße" wegen Verkehrsbelastung.
12. Die Festlegung zur Reinigungspflicht bei Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, sollte dahingehend geändert werden, dass für diese ausschließlich Anlieger verantwortlich sind (§ 2 Absatz 1 Satz 6). Dies betrifft insbesondere neu entstehende Straßen bis zu einer anderweitigen Festlegung und solche Teile des Straßen und Wegenetzes, die aufgrund Ihrer geringen Ausdehnung bzw. Verkehrsbedeutung nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.
13. In § 3 Absatz 1 Satz 4 und § 6 Absatz 1 Ziffer 2 wird nunmehr ausdrücklich auf die Pflicht zur Beseitigung von Laub und Streugut hingewiesen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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