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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.09.2009

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 17.09.2009,
Feuerwehrdepot Prenzlau (Grabowstr. 50)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.20 Uhr

Entschuldigt:
Herr Rabe
Herr Haferkorn

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2009
6. Bestätigung der Tagesordnung
7. Informationen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
8. Neubesetzung Aufsichtsrat Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 100/2009)
9. Neubesetzung Aufsichtsrat Stadtwerke Prenzlau GmbH (DS-Nr.: 101/2009)
10. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 102/2009)
11. Satzungsbeschluss "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (DS-Nr.: 70/2009)
12. 2. Satzung zur Änderung der 3. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) (DS-Nr.: 89/2009)
12.1. zur DS: 89/2009 (DS-Nr.: 111/2009)
13. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau 2009 (DS-Nr.: 81/2009)
14. Konzeption zum Gefahrenabwehrbedarfsplan (DS-Nr.: 99/2009)
15. Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" (DS-Nr.: 84/2009)
15.1. DS 84/2009 - Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" (DS-Nr.: 84-1/2009)
16. Schaffung der Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters an der Grundschule IV Artur Becker am Robert-Schulz-Ring 58 in Prenzlau (DS-Nr.: 94/2009)
17. Freigabe von Haushaltsmitteln im Kita-Bereich (DS-Nr.: 95/2009)
18. Freigabe von Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 36100.50000 (DS-Nr.: 96/2009)
19. Freigabe der Haushaltsmittel für kommunale Beiräte (DS-Nr.: 97/2009)
20. Parkplätze im Bereich Dominikanerkloster (DS-Nr.: 98/2009)
21. Überplanmäßige Ausgabe Wettbewerb "Tor zum Unteruckersee" (DS-Nr.: 83/2009)
22. Einstellung von Haushaltsmitteln in die Haushaltsplanung 2010 für den Kauf von Grund und Boden auf dem Marktberg (DS-Nr.: 104/2009)
22.1. Änderung zum Antrag DS: 104/2009 vom 24. August 2009 "Einstellung von Haushaltsmitteln in die Haushaltsplanung 2010 für den Kauf von Grund und Boden auf dem Marktberg" (DS-Nr.: 104-1/2009)
23. Missbrauch der Internetseite (www.prenzlau.de) der Stadt Prenzlau durch den Bürgermeister für seinen persönlichen Wahlkampf als Bürgermeisterkandidat (DS-Nr.: 107/2009)
24. Mitteilungen des Bürgermeisters
24.1. Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 85/2009)
24.2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben II. Quartal 2009 (DS-Nr.: 86/2009)
24.3. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal) (DS-Nr.: 87/2009)
24.4. Stimmberechtigte Mitgliedschaft in der Schulkonferenz (DS-Nr.: 106/2009)
25. Fragestunde der Stadtverordneten
25.1. Anfrage SPD-Fraktion Reg-Nr.: 7/2009 Sitzmöbel in der Friedrichstraße
25.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg-Nr.: 8/2009 Verkehrsbelastung der Stadt durch Großlaster
25.3. Anfrage SPD Fraktion Reg-Nr.: 14/2009 Eventueller Liegenschaftstausch
26. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
Dem Angermünder Lokalfernsehen und dem RBB Brandenburg werden Drehaufnahmen während der Stadtverordnetenversammlung wie folgt genehmigt:
Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragesteller: Herr Meißner
Thema: Sondernutzungssatzung
Wann beginnt der Bürgermeister mit der Umsetzung seiner Aussage, dass Wirtschaftsförderung, Bildung und Landesgartenschau Chefsache sind?
Antwort des Bürgermeisters: Wirtschaftsförderung war und ist Chefsache. Das heißt natürlich nicht, es jedem recht zu machen. Es liegt eine Unterschriftenliste von Unternehmen vor, die das Reisegewerbe ablehnen. Darauf hat die Verwaltung reagiert.

TOP 4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 5. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2009
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 6. Bestätigung der Tagesordnung
Zum Tagesordnungspunkt Fragestunde der Stadtverordneten liegt eine schriftliche Anfrage, Reg.-Nr.: 14/2009, von Herrn Haffer vor, die unter TOP 25.3. behandelt wird.
Herr Haffer zieht im Namen der SPD-Fraktion die DS: 96/2009 - Freigabe von Haushaltsmitteln- zurück.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 7. Informationen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende informiert über:
1. Sachstand AG Sozialpaket und schlägt vor, dass für den Haushalt 2010 keine weiteren Anträge seitens der Fraktionen eingereicht werden sollten, die sich kassenwirksam auswirken. Zukünftig wird sich die AG mit dem Thema „Sozialpass" befassen.
2. ein Schreiben der Mitglieder des Freundeskreises Krankenhaus an den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden
3. eine Übersicht der IHK zur Lehrstellensituation 2009 und verteilt diese. Darüber hinaus würdigt Herr Dittberner in Abstimmung mit dem Vorsitzenden den Organisator des Stadtjubiläums, Herrn Dr. Blohm, mit einem Präsent.

TOP 8. Neubesetzung Aufsichtsrat Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 100/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 BbgKVerf Herrn Herbert Hirsch für die CDU-Fraktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau."
Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 9. Neubesetzung Aufsichtsrat Stadtwerke Prenzlau GmbH DS-Nr.: 101/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 BbgKVerf Herrn Andreas Meyer für die CDU-Fraktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Prenzlau GmbH."
Abstimmung: einstimmig angenommen
TOP 10. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 102/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage."
Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 11. Satzungsbeschluss "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" DS-Nr.: 70/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung 'Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau'."
Abstimmung: 21/ 1/ 4 mehrheitlich angenommen

TOP 12. 2. Satzung zur Änderung der 3. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS-Nr.: 89/2009
Herr Kirchner bringt im Namen der Fraktion Wir Prenzlauer den Antrag DS: 111/2009 auf Vertagung ein.

TOP 12.1. zur DS: 89/2009 DS-Nr.: 111/2009
Wortlaut: Version: 1
„Die SVV beschließt, die DS: 89/2009 in die Sitzungsfolge Frühjahr 2010 zu verschieben."
Abstimmung: 13/ 12/ 1 mehrheitlich angenommen

Herr Melters ist der Meinung, dass dem Gesuch der Innenstadthändler gefolgt werden sollte. Da ein Antrag auf Vertagung vorliegt, stellt Herr Werner einen Geschäftsordnungsantrag zur Beendigung der Diskussion.
Abstimmung über Geschäftsordnungsantrag: 14 / 11 / 1 mehrheitlich angenommen.

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "2. Satzung zur Änderung der 3. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzung)" gemäß Anlage 1."
Abstimmung: vertagt

TOP 13. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau 2009 DS-Nr.: 81/2009
Herr Dr. Seefeldt fragt, ob gesichert ist, dass in allen größeren Betrieben und Einrichtungen der Stadt ein Evakuierungsplan sowie Alarmpläne vorhanden sind und gehandhabt werden können. Der Bürgermeister antwortet, dass in großen Betrieben diese Sachen vorhanden sind, da es hier gesetzliche Vorgaben gibt. Die Feuerwehr hat konkrete Pläne über alle großen Betriebe, die im Führungsfahrzeug immer mitgeführt werden. Auf Nachfrage von Herrn Reichel, warum das Hydrantennetz in Prenzlau nicht ausreichend ist, antwortet Herr Wolf im Auftrag des Bürgermeisters, dass es Probleme im Bereich Güterbahnhof gibt. Dort ist in unmittelbarer Nähe kein Hydrant vorhanden. Das "nicht ausreichend" bezieht sich nur auf den Güterbahnhof. Die Deutsche Bahn wurde bereits angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus. Herr Werner fügt hinzu, dass diese Konkretisierung zum unzureichenden Hydrantennetz in den Gefahrenabwehrbedarfplan mit Gefahren- und Risikoanalyse als Bemerkung eingearbeitet werden sollte.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 26/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 14. Konzeption zum Gefahrenabwehrbedarfsplan DS-Nr.: 99/2009
Zum Antrag DS: 99/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor. Herr Dittberner begründet den Antrag und weist darauf hin, dass nur der Wortlaut zu beschließen ist. Die in der Begründung aufgezeigte Option ist nur eine Idee. Herr Zierke gibt zu Protokoll, dass der Satz "Ein möglicher Weg der Probleme Herr zu werden, ist die Schaffung eines Kommunalbetriebes, dessen Mitarbeiter gleichzeitig Feuerwehrmänner und -frauen sind" nicht Bestandteil der Abstimmung ist.
Beschluss: Version: 1
„Die SVV Prenzlau beauftragt den Bürgermeister mit der Erarbeitung einer Konzeption zur Beseitigung der in der Gefahrenabwehrbedarfsplanung aufgezeigten Probleme, insbesondere im Bereich Personal."
Abstimmung: 16/ 2/ 8 mehrheitlich angenommen

TOP 15. Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" DS-Nr.: 84/2009

TOP 15.1. DS 84/2009 - Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 84-1/2009
Wortlaut: Version: 2
„Hinzufügen 4. Das ehemalige Toilettenhäuschen auf dem Gelände der Grundschule "J. H. Pestalozzi" wird zur Nutzung für den Schul- bzw. Hortbetrieb um- bzw. ausgebaut."

Herr Zierke erklärt, dass die Punkte 1. und 2. des Antrages bereits im Hauptausschuss zurückgezogen wurden, so dass nur noch über den Punkt 3. abzustimmen ist. Er appelliert an die Stadtverordneten, dem Antrag zuzustimmen, denn das Vertrauen in Politik und Verwaltung hat genug gelitten. Herr Haffer betont, dass bezüglich der DS: 84/2009 dieser beschrittene Weg langfristig richtig ist. Im konkreten Fall ist aber Eile geboten. Im Auftrag des Bürgermeisters erklärt Herr Dr. Blohm, dass kein Kind, außer der Ortsteile, außerhalb des 2-km-Einzugsbereiches ist und verweist auf die nächste Sitzungsfolge, zu der die Drucksache "Satzung Schulbezirke" vorgelegt wird. Auf Nachfrage von Herrn Genschow, ob der Zuschussbedarf in Höhe von 400.000 € ausreicht, antwortet der 1. Beigeordnete, dass diese Zahlen vom Landkreis zugearbeitet wurden. Die Punkte 1. und 2. des Antrages werden vom Fraktionsvorsitzenden zurückgezogen, so dass nur noch über den Punkt 3. insgesamt abgestimmt wird. Herr Zierke bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Verwaltung möglichst 2009 mit der Planung und Realisierung beginnen sollte, um das Toilettenhäuschen bis Schulanfang 2010/2011 zur Verfügung zu haben.
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig Version 2 angenommen

Beschluss: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt:
1. Die Übernahme der Schulträgerschaft für die Oberschule "Carl Friedrich Grabow", Berliner Straße 29 in Prenzlau ab 01. August 2010 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG. Die Umsetzung dieses Beschlusses setzt eine kompatible Beschlusslage beim abgebenden Schulträger Landkreis Uckermark voraus.
2. Die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule am Standort Berliner Straße 29 in Prenzlau unter Zusammenfassung des 3-zügigen Oberschulstandortes als Ganztagsschule zu einer Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulG unter Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.
3. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 an anderen Grundschulen beschult werden, behalten ihr öffentlich-rechtliches Schulverhältnis gemäß § 44 Abs. 1 BbgSchulG an diesen Grundschulen.
4. Das ehemalige Toilettenhäuschen auf dem Gelände der Grundschule "J. H. Pestalozzi" wird zur Nutzung für den Schul- bzw. Hortbetrieb um- bzw. ausgebaut."
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig Version 2 angenommen

TOP 16. Schaffung der Stelle einer Schulsozialarbeiterin/eines Schulsozialarbeiters an der Grundschule IV Artur Becker am Robert-Schulz-Ring 58 in Prenzlau Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 94/2009
Zum Antrag DS: 94/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor. Herr Zierke beantragt für die Schulleiterin der Artur-Becker-Schule, Frau Quade, Rederecht dem einstimmig zugestimmt wird. Frau Quade schildert in einem ausführlichen Vortrag die Situation an der Artur-Becker- Schule. Herr Stüpmann und Herr Kirchner befürworten den Antrag. Herr Dittberner verliest eine Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau, die dem Protokoll (Anlage 3) beigefügt ist. Der 1. Beigeordnete appelliert an die Stadtverordneten, erst im Rahmen der Haushaltsdiskussion über diesen Antrag zu entscheiden und macht an Hand einer Präsentation die Entwicklung der Rücklage bis 31.12.2010 deutlich (Anlage 4 zum Protokoll). Herr Dittberner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung. Dem wird einstimmig zugestimmt.
Wortlaut: „Der Bürgermeister wird beauftragt, an der Grundschule IV Artur Becker am Robert-Schulz-Ring 58 in Prenzlau die Stelle einer Schulsozialarbeiterin/ eines Schulsozialarbeiters zu schaffen. Die neu zu bildende Stelle sollte bis zum 28.02.2010 besetzt werden."
Abstimmung: 14/ 11/ 2 mehrheitlich angenommen

TOP 17. Freigabe von Haushaltsmitteln im Kita-Bereich Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 95/2009
Zum Antrag DS: 95/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Herr Haffer begründet den Antrag und bittet um Aufhebung der Haushaltssperre für den Kita-Bereich.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der gesamte Haushalt mit einem politischen Beschluss zustande gekommen ist. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ist verantwortungsvoll umzugehen. Die Frage von Herrn Meyer, ob die Kitas arbeitsfähig sind, wird vom Bürgermeister bejaht.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit sofortiger Wirkung die Aufhebung der Haushaltssperre gemäß § 71 Abs. (1) Satz 4 für die folgenden Haushaltsstellen:
-HHST 56200 im Teilplan 46400 (Verwaltung Kita-Angelegenheiten),
-HHST 56200 und HHST 57900 in den Teilplänen 46420 (Kita Freundschaft) 46430 (Kita Geschwister Scholl) 46440 (Kita Kinderland) 46450 (Kita Wunderland)."
Abstimmung: 9/ 18/ 0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 18. Freigabe von Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 36100.50000 Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 96/2009
zurückgezogen

TOP 19. Freigabe der Haushaltsmittel für kommunale Beiräte Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 97/2009
Zum Antrag DS: 97/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor. Herr Dittberner informiert, dass die Vorsitzenden der Beiräte im Hauptausschuss befragt wurden, ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Frau Bernhard und Herr Kramm bestätigten dies.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 71 Absatz 1 Satz 4 die Aufhebung der Haushaltssperre für die Haushaltsstelle 43100.57840 "Kommunale Beiräte" mit sofortiger Wirkung."
Abstimmung: 6/ 21/ 0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 20. Parkplätze im Bereich Dominikanerkloster
Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 98/2009
Zum Antrag DS: 98/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor. Der Antragsteller erweitert seinen Antrag.
Wortlaut: Version: 2
„Die SVV Prenzlau beauftragt den Bürgermeister mit der Prüfung der Errichtung und normgerechten Ausweisung weiterer Parkflächen im Umfeld des Dominikanerklosters und vor der Stadtverwaltung."
Abstimmung: 27/ 0/ 0 einstimmig Version 2 angenommen

TOP 21. Überplanmäßige Ausgabe Wettbewerb "Tor zum Unteruckersee" DS-Nr.: 83/2009
Herr Brämer fragt, ob ein Fördermittelbescheid vorliegt. Im Auftrag des Bürgermeisters antwortet Herr Dr. Heinrich, dass es sich um ein Bund- und Länderprogramm - Stadtumbau Ost handelt. Es gibt hierzu keine maßnahmebezogenen Zuwendungsbescheide, sondern nur eine Einzelbestätigung des Landesamtes für Bauen und Verkehr, und diese liegt vor. Herr Theil möchte wissen, ob bei Ablehnung der Drucksache Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Herr Dr. Heinrich weist im Auftrag des Bürgermeisters darauf hin, dass Fördermittel zurückzuzahlen wären oder nicht unerhebliche Zinsen zu zahlen sind.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 81 (1) GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 62.500,- € für die Durchführung des städtebaulichen-landschaftsarchitektonischen Ideen- und Realisierungswettbewerbes "Neustadt - Tor zum Unteruckersee". Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in Höhe von 20.900 € aus der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 41.600 € aus Bundes- und Landesmitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost / Aufwertung."
Abstimmung: 26/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 22. Einstellung von Haushaltsmitteln in die Haushaltsplanung 2010 für den Kauf von Grund und Boden auf dem Marktberg Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP DS-Nr.: 104/2009

TOP 22.1. Änderung zum Antrag DS: 104/2009 vom 24. August 2009 "Einstellung von Haushaltsmitteln in die Haushaltsplanung 2010 für den Kauf von Grund und Boden auf dem Marktberg"
Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 104-1/2009
Herr Kirchner weist in der Begründung darauf hin, dass die Formulierung des Antrages DS: 104/2009 etwas unglücklich ist, da noch weitere Kosten anfallen. Der 1. Beigeordnete erklärt, dass es Grundsatzbeschlüsse der Wohnbau gibt, keinen Zwischenankauf zu tätigen. Dieses wäre einfach zu teuer. Des Weiteren betont er, dass die 12-fache Jahresmiete ein viel zu hoher Preis für den Ankauf ist. Es sollte ein Kompromiss gefunden werden und empfiehlt die Vertagung der Drucksache zur Haushaltsberatung 2010.
Herr Dittberner stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung, um sich in den Fraktionen zu beraten. Dem wird mehrheitlich zugestimmt. Herr Haffer gibt eine Stellungnahme zum Antrag. Herr Brämer erklärt, dass diese Stellungnahme nicht mit seiner Fraktion abgestimmt wurde. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass dieser Antrag haushalterisch nicht gedeckt ist. Wenn dem Beschluss zugestimmt wird, muss eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen. Herr Theil stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung zur Beendigung der Diskussion, dem einstimmig zugestimmt wird. Gemäß § 8 Abs. 4 Geschäftsordnung räumt der Vorsitzende den Fraktionen Rederecht ein, die noch nicht zur Sache gesprochen haben. Es liegt kein weiterer Redebedarf vor.
Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer abstimmen.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt folgende Änderung zum Antrag DS: 104/2009 vom 24. August 2009:
Der bisherige Wortlaut ist zu streichen und durch den nachfolgenden Wortlaut zu ersetzen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beauftragt den Bürgermeister für die Entwicklung des Marktberges die Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 Euro in den Haushaltplanentwurf 2010 mit einzuplanen."
Abstimmung: 21/ 5/ 1 mehrheitlich angenommen

Wortlaut: „1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 zum Ankauf von Grund und Boden auf dem Marktberg einen Betrag in Höhe von 468.000 Euro für die Grundstücke der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e. G. einzuplanen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, in den Haushaltsplanentwurf für
das Jahr 2010 zum Ankauf von Grund und Boden auf dem Marktberg für die Grundstücke der Wohnbau GmbH Prenzlau einen Betrag auf der Grundlage der Bodenrichtwerte einzuplanen." Abstimmung: entfällt durch Annahme der DS: 104-1/2009

TOP 23. Missbrauch der Internetseite (www.prenzlau.de) der Stadt Prenzlau durch den Bürgermeister für seinen persönlichen Wahlkampf als Bürgermeisterkandidat
Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 107/2009
Der Antragsteller erweitert seinen Antrag.
Herr Dittberner erklärt, dass der Rechenschaftsbericht von der Internetseite der Stadt Prenzlau heruntergenommen wurde. Die Nachfrage des Vorsitzenden, ob dem so ist, wird vom Bürgermeister mit "Ja" beantwortet.
Wortlaut: Version: 2
„1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beauftragt den Bürgermeister die öffentliche und amtliche Darstellung der Stadt Prenzlau im Internet unter www.prenzlau.de (eu.) nicht länger (gesetzeswidrig) für seinen persönlichen Wahlkampf als Bürgermeisterkandidat zu missbrauchen. Des Weiteren fordern wir eine sofortige Richtigstellung der Rechenschaftsberichte der Jahre 2002 - 2009. Es wird missbilligt, dass der Bürgermeister Falschaussagen trifft (z. B. den Vorsitzenden des Sportbeirates der Stadt Prenzlau benennt, obwohl dieser erst noch auf der konstituierenden Sitzung des Beirates gewählt werden muss).
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt, den o. g. Sachverhalt zu missbilligen und dem Bürgermeister hierfür eine Missbilligung auszusprechen."
Abstimmung: 15/ 10/ 2 mehrheitlich Version 2 angenommen

TOP 24. Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 24.1. Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau (1. Halbjahr) DS-Nr.: 85/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 24.2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben II. Quartal 2009 DS-Nr.: 86/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 24.3. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal) DS-Nr.: 87/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 24.4. Stimmberechtigte Mitgliedschaft in der Schulkonferenz DS-Nr.: 106/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Weitere Mitteilung:
Der Bürgermeister informiert über das Ausscheiden von Frau Diane Iven aus dem Ortsbeirat Seelübbe zum 01.08.2009. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 07/2009 vom 25.08.2009.

TOP 25. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 25.1. Anfrage SPD-Fraktion Reg-Nr.: 7/2009 Sitzmöbel in der Friedrichstraße
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 25.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg-Nr.: 8/2009 Verkehrsbelastung der Stadt durch Großlaster
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 25.3. Anfrage SPD Fraktion Reg-Nr.: 14/2009 Eventueller Liegenschaftstausch
Die SPD-Fraktion bringt die Anfrage Reg.-Nr.: 14/2009 ein.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

Herr Dittberner bringt die Anfrage Reg.-Nr.: 15/2009 - Fußgänger- und Radwegebau Grabowstraße - ein.

TOP 26. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 20:15 Uhr.

Anlagen zur Niederschrift
Anlage 1
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
Anlage 2
Satzung über die Nutzung des Friedhofes „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (Waldruhestättesatzung)
Anlage 3
Stellungnahme Fraktion DIE LINKE.Prenzlau zum Antrag 94/2009
Anlage 4
Entwicklung der Rücklage

Anlage 1
1. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
vom:
Auf Grund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Prenzlau in ihrer Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 (Amtsblatt vom 18.02.2009 - 01/2009, Seite 8) wird wie folgt geändert:
§ 13 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
„Mitglied des Beirates können Einwohner der Stadt Prenzlau sein, die sich für die Belange der Menschen mit Behinderung einsetzen wollen."

Artikel 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 in der geltenden Fassung im Amtsblatt für die Stadt bekannt zu machen.

Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Prenzlau, den

Anlage 2
Satzung über die Nutzung des Friedhofes „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" (Waldruhestättesatzung)

Inhaltsübersicht
I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§ 1 - Geltungsbereich
§ 2 - Lage
§ 3 - Friedhofszweck
§ 4 - Schließung und Entwidmung
II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
§ 5 - Öffnungszeiten
§ 6 - Allgemeines Verhalten
§ 7 - Bestattungsunternehmen
III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN
§ 8 - Anmeldung zur Bestattung
§ 9 - Urnen
§ 10 - Beisetzungen
§ 11 - Ausheben der Urnenlöcher
§12 - Ruhezeit
§13 - Umbettungen
§14 - Trauerfeiern
IV. GRABSTÄTTEN
§ 15 - Allgemeine Vorschriften
§ 16 - Nutzungsrechte
§ 17 - Baumgrabstätten
§ 18 - Familienbaumgrabstätten
§ 19 - Dokumentation
V. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN
§ 20 - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
§ 21 - Pflege der Grabstellen
VI. SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 22 - Haftung
§ 23 - Kosten
§ 24 - Ordnungswidrigkeiten
§ 25 - Inkrafttreten

Auf der Grundlage von § 34 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG)
vom 07. November 2001 (GVBl. I S. 226) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 3 und
28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKV) vom 18. Dezember
2007 (GVBl. I S. 286) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in
ihrer Sitzung am ........... folgende Satzung beschlossen:
I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Friedhofssatzung gilt ausschließlich für den von der Stadt Prenzlau betriebenen und verwalteten Friedhof „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau", nachfolgend Waldruhestätte genannt.
(2) Die Stadt Prenzlau betreibt das Grundstück als Beisetzungsstätte.
(3) Eigentümer des Grundstücks der Waldruhestätte ist die Stadt Prenzlau.
(4) Die Waldruhestätte unterliegt den Rechtsvorschriften des Waldgesetzes des Landes Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Lage
(1) Die Waldruhestätte befindet sich auf dem Territorium des Erholungsgebietes Kleine Heide. Sie umfasst eine Teilfläche von 4,4 Hektar des Flurstückes 6 der Flur 22 in der Gemarkung Prenzlau. Nördlich grenzt sie im Abstand von 100 m an die B 109, östlich an einen unbefestigten Weg in Richtung Charlottenhöhe, südlich an eine landwirtschaftliche Nutzfläche und westlich an einen Forstwirtschafts-/Wanderweg. Die beiliegende Karte ist Bestandteil dieser Satzung. (Anlage 1)
(2) Die Umfriedung ist naturbelassen. Die Waldruhestätte ist durch liegende Baumstämme umfriedet. Die äußere Grenze der Waldruhestätte ist zusätzlich durch in einem Abstand von 50 m stehenden Schildern mit der Aufschrift „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" gekennzeichnet. Im Eingangsbereich wird der Waldbesucher mittels einer 1 x 1 m großen Tafel über die Nutzungsform des benannten Waldstückes informiert.
(3) Die öffentliche Zuwegung zum Parkplatz der Waldruhestätte, der sich auf einer Teilfläche des Flurstücks 6 der Flur 22 befindet, verläuft über den östlich angrenzenden unbefestigten Privatweg nach Charlottenhöhe in der Flur 23, Flurstück 18. Das Geh- und Fahrrecht für die Öffentlichkeit ist grundbuchlich gesichert.

§ 3 Friedhofszweck
Die Waldruhestätte ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bestattung von Personen mit beliebigem Wohnsitz. Das Baumkataster der Waldruhestätte ergibt sich aus dem in der Friedhofsverwaltung der Stadt Prenzlau, Friedhofstraße 38, ausliegenden Plan.

§ 4 Schließung und Entwidmung
(1) Die Waldruhestätte, Teile der Waldruhestätte und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichen Interesse geschlossen oder entwidmet werden.
(2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung geht zudem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.
(3) Im Falle der Entwidmung wird die Fläche der Waldruhestätte bis zum Ablauf der letzten Ruhezeit keiner anderen Bestimmung oder Nutzung übergeben.

II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN

§ 5 Öffnungszeiten
(1) Das Betreten der Waldruhestätte ist jederzeit gestattet.
(2) Die Friedhofs- oder Forstverwaltung der Stadt Prenzlau kann beim Vorliegen besonderer Gründe das Betretungsrecht insgesamt oder für Teilflächen einschränken oder vorübergehend versagen. Das allgemeine Betretungsrecht im Sinne von § 15 Abs. 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Allgemeines Verhalten
(1) Jeder hat sich auf der Waldruhestätte der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Das Betreten der Fläche ist auf eigene Gefahr gestattet. Die Anordnungen des Friedhofspersonals und des Forstpersonals der Stadt Prenzlau sind zu befolgen.
(2) Auf der Waldruhestätte ist insbesondere nicht gestattet:
a) die Waldruhestätte Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Friedhofs- und Forstfahrzeuge der Stadt Prenzlau, Kinderwagen und Rollstühle, zu befahren,
b) Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen sowie gewerbliche Dienste, anzubieten,
c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung ruhestörende Tätigkeiten auszuführen,
d) der Waldruhestätte und deren Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,
e) Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
f) Druckschriften zu verteilen,
g) zu lagern bzw. zu zelten,
h) zu rauchen,
i) das Freilassen von Hunden. Hunde sind so an der Leine zu führen, dass ein Kontakt zu Grabstätten ausgeschlossen ist. Bissigen Hunden ist zusätzlich ein das Beißen
verhindernder Maulkorb anzulegen.
j) die Grabgestaltung jeglicher Art entsprechend §§ 20 und 21, insbesondere das Aufstellen von Kerzen und / oder Grabschmuck.
Die Friedhofsverwaltung oder Forstverwaltung kann aus wichtigem Grund Ausnahmen für die Buchstaben a) bis i) zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs vereinbar sind.
(3) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen erfordern die Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Prenzlau. Diese ist mindestens eine Woche vorher zu beantragen.

§ 7 Bestattungsunternehmen
(1) Gewerbliche Arbeiten in der Waldruhestätte dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Bestattung oder der Waldbewirtschaftung stattfinden.
(2) Bestattungsarbeiten auf der Waldruhestätte bedürfen der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Im Antrag auf Zulassung ist der Umfang der Tätigkeiten darzulegen.
(3) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte. Die Zulassung und die Bedienstetenausweise sind dem Friedhofs- oder Forstpersonal auf Verlangen vorzuweisen; sie sind alle 2 Jahre bei bestehendem Interesse bei der Friedhofsverwaltung neu zu beantragen.
(4) Die Bestattungsunternehmen und ihre Bediensteten haben die Waldruhestättesatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Bestattungsunternehmen haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf der Waldruhestätte schuldhaft verursachen.
(5) Die für die Arbeiten erforderlichen Geräte und Materialien dürfen auf der Waldruhestätte nicht gelagert werden. Bei Beendigung der Tätigkeit ist das Umfeld des Arbeitsplatzes wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Die Bestattungsunternehmen dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abfälle lagern und die aufgestellten städtischen Abfallbehälter nicht benutzen.
(6) Den Bestattungsunternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Vorschriften dieser Satzung verstoßen haben, wird die Friedhofsverwaltung die Zulassung schriftlich auf Zeit oder auf Dauer entziehen.

III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN

§ 8 Anmeldung zur Beisetzung
(1) Beisetzungen sind unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung ist die Einäscherungsurkunde vom Krematorium beizufügen und der Urnenzersetzungsnachweis des Herstellers. Wird eine Beisetzung in eine früher erworbene Familienbaumgrabstätte beantragt, so ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Aschen, die nicht binnen 3 Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sind, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen entsprechend der jeweils gültigen Friedhofssatzung für den Städtischen Friedhof Prenzlau in einer Urnenreihengrabstätte auf dem städtischen Friedhof Prenzlau beigesetzt.

§ 9 Urnen
Zur Beisetzung sind nur Urnen zugelassen. Urnen dürfen nicht aus Kunststoff oder anderen schwer vergänglichen Werkstoffen hergestellt sein. Die Urnen müssen innerhalb von 3 Jahren biologisch abbaubar sein. Hierzu ist der Friedhofsverwaltung vor der Beisetzung ein entsprechender Nachweis des Herstellers zu erbringen.

§ 10 Beisetzung
(1) Registrierte Bestattungsbäume erhalten zum Auffinden des Baumes eine Registriernummer.
(2) Es ist unzulässig, die B109 mit Urnen zu überqueren.

§ 11 Ausheben der Urnenlöcher
(1) Urnenlöcher dürfen nur geöffnet werden, sofern sie mindestens einen Meter von der Umfriedung entfernt sind.
(2) Beim Öffnen der Urnenlöcher wird das Erscheinungsbild des Waldes beibehalten. Der natürliche Charakter der Bäume wird belassen.
(3) Die Urnenlöcher werden von der Friedhofsverwaltung, Forstverwaltung oder von ihr beauftragten Dritten ohne Beschädigung der Baumwurzeln ausgehoben und wieder verfüllt.
(4) Die Tiefe der einzelnen Urnenlöcher beträgt von der Erdoberfläche bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Ein Grabhügel wird nicht gefertigt.
(5) Die Urnen werden in einem Umkreis von 2 bis 3 Metern vom Baumstamm (Baumkronenbereich) beigesetzt.

§ 12 Ruhezeit
Die Ruhezeit für Aschenbestattungen beträgt 20 Jahre.

§ 13 Umbettungen
Umbettungen aus der Waldruhestätte sind unzulässig.

§ 14 Trauerfeiern
(1) Die Durchführung der Trauerfeier in einer Trauerhalle der Stadt Prenzlau regelt sich nach der jeweils gültigen Satzung über die Nutzung der Friedhöfe der Stadt Prenzlau
(Friedhofssatzung).
(2) Trauerfeiern in der Waldruhestätte dürfen am Grabe abgehalten werden. Die Trauerfeier soll nicht länger als 45 Minuten andauern. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung der Stadt Prenzlau.

IV. GRABSTÄTTEN

§ 15 Allgemeine Vorschriften
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Prenzlau. An ihnen können Rechte in der Regel nur im Todesfall nach Maßgabe dieser Satzung erworben werden. Ausnahmen
hierzu müssen schriftlich in der Friedhofsverwaltung beantragt werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
(2) Die Grabstättenformen werden unterschieden in:
a) Baumgrabstätten
b) Familienbaum
(3) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung, Verlängerung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechtenan einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.
(4) Über die Vergabe von Grabstätten wird eine Graburkunde ausgestellt. Das Grab wird mit der Baumnummer auf der Graburkunde bezeichnet. Die Aushändigung der Graburkunde erfolgt nach Zahlung des fälligen privatrechtlichen Entgeltes.

§ 16 Nutzungsrechte
(1) An Baumgrabstätten sowie an Familiengrabstätten wird ein Nutzungsrecht von 99 Jahren (Nutzungszeit) erworben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
(2) Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte sollte für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Die Übertragung des Nutzungsrechtes kann
durch einen Vertrag oder die Übergabe der Graburkunde erfolgen. Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine Regelung zur Übertragung des Nutzungsrechtes getroffen, geht das Nutzungsrecht in folgender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:
a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind
b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder
c) auf die Stiefkinder
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter
e) auf die Eltern
f) auf die vollbürtigen Geschwister
g) auf die Stiefgeschwister
h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben
Innerhalb der einzelnen Gruppen a) bis d) und f) bis h) wird der Älteste Nutzungsberechtigter.
Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit der Beisetzung übernimmt.
(3) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 2 Satz 3 übertragen.
(4) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen.
(5) Abs. 2 gilt in den Fällen der Absätze 3 und 4 entsprechend.
(6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in seiner Familienbaumgrabstätte beigesetzt zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen zu entscheiden.

§ 17 Baumgrabstätten
(1) Baumgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht entsprechend § 16 dieser Satzung (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird.
(2) In jeder Baumgrabstätte darf nur eine Urne beigesetzt werden. Weitere Beisetzungen während der Nutzungszeit sind unzulässig.
(3) An einem Baum sind maximal 10 Baumgrabstätten möglich.

§ 18 Familienbaum
(1) Familienbäume sind Grabstätten für Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht entsprechend § 16 dieser Satzung (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird.
(2) Ein Familienbaum umfasst den gesamten Baum. An einem Familienbaum können unter Beachtung der Ruhezeit/Nutzungszeit maximal 10 Urnen beigesetzt werden.

§ 19 Dokumentation
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Prenzlau führt ein Register der veräußerten Nutzungsrechte an Grabstätten und der in der Waldruhestätte beigesetzten Personen. Dieses Register enthält Angaben zum Zeitpunkt der Beisetzung und Angaben zur Grabstelle.

V. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN

§ 20 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
(1) Die Bäume der Waldruhestätte, insbesondere die Bäume, an denen Beisetzungen stattfanden oder Beisetzungen möglich sind, sollen in ihrem natürlichen Charakter belassen werden. Das Erscheinungsbild des Waldes ist beizubehalten und darf nicht verändert werden.
(2) Gestaltungen jeglicher Art sind in der Waldruhestätte dauerhaft untersagt. Insbesondere ist nicht gestattet:
o Grabmale, Gedenksteine oder Baulichkeiten zu errichten
o Schrifttafeln zu befestigen
o Blumen, Kränze, Grabschmuck oder Erinnerungsstücke niederzulegen
o Kerzen oder Lampen aufzustellen
o Anpflanzungen vorzunehmen
(3) Grabgestaltungen jeglicher Art werden von der Friedhofs- bzw. Forstverwaltung der Stadt Prenzlau entschädigungslos entfernt.
(4) Von der Friedhofsverwaltung ausgewählte Bäume erhalten aus Gründen der besseren Orientierung eine Registriernummer.

§ 21 Pflege der Grabstellen
(1) Die Waldruhestätte ist ein naturnah bewirtschafteter Wald. Die forstliche Bewirtschaftung erfolgt im Rahmen der geltenden Bestimmungen unter umfassender Rücksichtnahme auf die Grabstätten. Grabpflege im herkömmlichen Sinne ist unzulässig.
(2) Die Stadt Prenzlau oder ein von der Stadt Prenzlau beauftragter Dritter dürfen Pflegeeingriffe an den Bäumen vornehmen, wenn diese aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht oder der Erhaltung der Bäume geboten sind.
(3) Pflegeeingriffe durch Angehörige von Verstorbenen oder nicht von der Stadt Prenzlau beauftragten Dritten sind nicht zulässig.
(4) Notwendige Ersatzpflanzungen für die in der Waldruhestätte registrierten Bäume sinddurch von der Stadt Prenzlau beauftragte Dritte vorzunehmen.

VI. SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 22 Haftung
(1) Die Stadt Prenzlau haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen durch Dritte, durch Naturereignisse in der Fläche oder Naturereignisse an einzelnen Bäumen oder durch Tiere entstehen.
(2) Grundsätzlich geschieht das Betreten der Waldruhestätte gemäß den geltenden waldund forstrechtlichen Gesetzen auf eigene Gefahr.

§ 23 Kosten
(1) Für die Nutzung der Waldruhestätte werden privatrechtliche Entgelte erhoben, die das Entgelt für die Grabstelle, das Öffnen und Schließen des Urnenloches und das Erstellen der Nutzungsrechtsurkunde beinhalten.
(2) Die privatrechtlichen Entgelte richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der Entgeltordnung zur „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau". (Anlage 2)
(3) Zur Zahlung des privatrechtlichen Entgeltes ist derjenige verpflichtet, der ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte in der Waldruhestätte erwirbt oder sonstige Leistungen der Friedhofs- oder Forstverwaltung bezüglich der Waldruhestätte in Anspruch nimmt.
(4) Das privatrechtliche Entgelt ist vor Inanspruchnahme der Leistungen, jedoch frühestens nach Rechnungslegung fällig. Eine Verzinsung eingezahlter Entgelte erfolgt nicht.

§ 24 Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Bußgeld kann gem. § 3 Abs. 2 der BbgKVerf belegt werden, wer vorsätzlich
1. sich als Besucher entgegen § 6 Abs. 1 nicht der Würde der Waldruhestätte entsprechend verhält oder Anordnungen des Friedhofs- oder Forstpersonals nicht befolgt,
2. entgegen § 6 Abs. 2
a. die Waldruhestätte mit Fahrzeugen aller Art , ausgenommen Friedhofs- und Forstfahrzeuge der Stadt Prenzlau, Kinderwagen und Rollstühle, befährt,
b. Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, und gewerbliche Dienste anbietet,
c. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung ruhestörende Tätigkeiten ausführt,
d. den Friedhof und seine Anlagen sowie Grabstätten verunreinigt oder beschädigt,
e. Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,
f. Druckschriften verteilt,
g. lagert oder zeltet,
h. raucht*,
i. Hunde freilässt*, deren Kontakt zu Grabstätten zulässt, bissigen Hunden keinen Maulkorb anlegt.
j. Grabstellen entgegen §§ 20 und 21 gestaltet
entgegen § 6 Abs. 3 Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung durchführt
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zur Höhe des in § 17 Abs.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils gültigen Fassung bestimmten Höchstbetrages geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) ist der Bürgermeister der Stadt Prenzlau als örtliche Ordnungsbehörde.
(3) Die mit (*) gekennzeichneten Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Landeswaldgesetz in der jeweils geltenden Fassung durch die untere Forstbehörde geahndet und
bleiben von dieser Satzung unberührt.

§ 25 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Prenzlau, den


Anlage 2 zur Satzung über die Nutzung des Friedhofs „Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau"
(Waldruhestättesatzung)
Entgeltordnung zur
Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau

1. Verkauf von Nutzungsrechten
1.1 Einzelgrabstelle..................................................................................650,00 €
1.2 Familienbaum..................................................................................3.000,00 €
2. Herstellen der Grabstelle
(Öffnen und Schließen des Urnenloches) ...........................................100,00 €
3. Ausstellung der Nutzungsrechtsurkunde inklusive Porto .........................12,00 €
-------------------------------------------- Ende der Anlagen -----------------------------------------------

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Niederschrift SVV 17.09.2009 (öffentlich) (99.4 KB)

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