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Beschlussvorlage 115/2009
Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2008

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Drucksache 115/2009 (19.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 zu. Sie beschließt damit zugleich die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 Absatz 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlos. Der Prüfbericht wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich ausgelegt.

Anlage:
Prüfbericht Jahresrechnung 2008
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 93 (3) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die geprüfte Jahresrechnung; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des hauptamtlichen Bürgermeisters. (Gemäß Artikel 4 des Kommunalrechtsreformgesetzes gelten die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung bei kameralistischem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen weiter.) Die Prüfung der Jahresrechnung 2008 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau gemäß den gemeinderechtlichen und den gemeindehaushaltsrechtlichen Grundlagen. Das Ergebnis ist in dem "Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2008 Stadt Prenzlau" dargestellt. Eine Übersicht über das Prüfergebnis enthält der Punkt 1.2. des Prüfberichtes. Der Prüfbericht wurde eingehend und konstruktiv beraten. Stellungnahmen wurden in den Bericht eingearbeitet. Aus Prüfungssicht wird ein positiver Beschluss und eine uneingeschränkte Entlastung vorgeschlagen, da die Haushalts- und Kassenwirtschaft geordnet ist, sparsam und wirtschaftlich verfahren wurde und die Jahresrechnung ordnungsgemäß erstellt worden ist. Neben dem positiven, ausgeglichenen Ergebnis sind der Schuldenabbau und die nicht geplante Rücklagenzuführung besonders positiv festzustellen. Da es sich um einen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes handelt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung, sich dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 anzuschließen. Der § 93 (4) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg verlangt nur die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses. Die Zustimmung zur vierwöchigen öffentlichen Auslegung des Prüfberichtes wird empfohlen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

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