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Beschlussvorlage 112/2009
Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau

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Drucksache 112/2009 (21.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Kreistages zur Übernahme der Schulträgerschaft für die Oberschule "Carl Friedrich Grabow" ab 01. August 2010 durch die Stadt Prenzlau (vergl. DS 84/2009) und unter dem Genehmigungsvorbehalt dieser Entscheidung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau
Anlage 2: Alte Schulbezirke bis 2009/2010 (Tabelle Schülerzahlen)
Anlage 3: Neue Schulbezirke ab 2010/2011
Anlage 4: Neue Schulbezirke ab 2010/2011 (Tabelle Schülerzahlen)
Anlage 5: Neue Schulbezirke ab 2010/2011 (Tabelle Schülerzahlen „Umlandgemeinden")
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit dem Beschluss der SVV vom 17.09.2009 zur Übernahme der Schulträgerschaft für die Oberschule "C. F. Grabow" und die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule unter Zusammenfassung des 3-zügigen Oberschulteils zu einer Oberschule mit Grundschulteil "C. F. Grabow" (vergl. DS 84/2009) beseht die Notwendigkeit, dass die Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau neu bestimmt werden. Gemäß § 104 Absatz 3 in Verbindung mit § 103 BbgSchulG muss ein geordneter Schulbetrieb gesichert sein, dass heißt die Schule und hier insbesondere die Grundschule muss mindestens zweizügig organisiert sein. Dabei gilt der Frequenzrichtwert für Grundschulen von 25 und eine Bandbreite von 15 bis 28 Schülerinnen und Schüler (vergl. VV Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis 2009/2010, Punkt 6). In der Anlage 2 wird noch einmal die Schülerzahlentwicklung unter den Bedingungen der gegenwärtig gültigen Satzung über die Schulbezirke für Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau dargestellt. Die Auswirkungen sind in der DS 84/2009 eingehend erläutert worden. In der Anlage 3 sind die Veränderungen in den Schulbezirken dargestellt, die zur vorliegenden Satzung führten. Die Anlagen 4 und 5 zeigen die voraussichtlichen Schülerzahlentwicklungen unter den Bedingungen der Schülerinnen und Schüler der Stadt Prenzlau und unter Beachtung der in den letzten sechs Jahren im Durchschnitt in der Stadt Prenzlau beschulten Schülerinnen und Schüler aus den Ämtern und Gemeinden des Umlandes. Damit dürfte das geforderte ausgewogene Verhältnis zwischen den Grundschulen hergestellt werden können. Zu beachten ist jedoch die Entwicklung der Artur-Becker-Grundschule in den Schuljahren 2010/2011 und 2013/2014, bei der theoretisch eine Dreizügigkeit an dieser Schule zu befürchten ist. Die Alternative dazu wäre die Schaffung deckungsgleicher Schulbezirke. In diesem Fall ist die Verfahrensweise seit dem 01. August 2009 in der VV - GVO geregelt worden. Danach kann der Schulträger die Nähe zur Wohnung durch die Festlegung von Schuleinzugsbereichen bestimmen. Im Fall der Übernachfragen sind zuerst die Kinder aufzunehmen, die einen wichtigen Grund für die Aufnahme darlegen können (die Gründe sind ebenfalls durch die VV vorgegeben) und im Weiteren Kinder, deren Eltern ihre Wohnung im Schuleinzugsbereich haben. Reicht die Aufnahmekapazität nicht aus, erfolgt die Aufnahme der Kinder unter dem Gesichtspunkt der Schulwegzeit oder Entfernung. Somit sind deckungsgleiche Schulbezirke nicht zu empfehlen. Die Schulkonferenzen wurden gemäß § 91 Abs. 3 Pkt. 2 BbgSchulG angehört. Die Stellungnahmen liegen vor.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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