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Beschlussvorlage 113/2009
Auswahlverfahren der Stadt Prenzlau für den Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages

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Drucksache 113/2009 (22.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab dem 01.06.2011 für den Ortsteil Dauer, ab 01.10.2011 für den Ortsteil Blindow und ab dem 01.01.2012 für den Ortsteil Seelübbe einen Strom-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2030 (Anlage 1, Konzessionsgebiet) mit:
1. der Stadtwerke Prenzlau GmbH, Freyschmidtstraße 20 in 17291 Prenzlau oder
2. der E.ON edis AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde /Spree
abzuschließen.

Anlagen:
1- Musterkonzessionsvertrag Stadt Prenzlau
2- Präsentation Stadtwerke Prenzlau GmbH (nur Vors. SVV und Fraktionsvorsitzende)
3- Präsentation E.ON edis AG (nur Vors. SVV und Fraktionsvorsitzende)
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Mit Beschlussvorlage DS: 144/2008 vom 11.08.2008 haben die Stadtverordneten am 18.09.2008 bereits beschlossen, dass nach Auslaufen der Strom-Konzessionsverträge der damaligen Gemeinden Dedelow, Güstow, Klinkow, Schönwerder und Stadt Prenzlau zum 31.12.2010 ein entsprechender neuer Konzessionsvertrag mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH abgeschlossen wird. Aufgrund der Vertragslaufzeiten ist nunmehr mit dieser Beschlussvorlage auch über die verbleibenden Ortsteile Dauer, Blindow und Seelübbe eine Entscheidung zur Vergabe eines Konzessionsvertrages notwendig. Die Stadt Prenzlau ist gemäß § 46 EnWG verpflichtet diesen Umstand spätestens zwei Jahre vorher öffentlich bekannt zu machen, um allen Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einzuräumen sich um den Neuabschluss des Konzessionsvertrages zu bewerben. Dieser Bekanntmachungspflicht ist die Stadt Prenzlau mit einer entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 28.01.2009 nachgekommen. Innerhalb der festgelegten Bewerbungsfristen haben folgende Energieversorgungsunternehmen ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet.
1. Stadtwerke Prenzlau GmbH
2. E.ON edis AG.
Im weiteren Verfahren wurden die beiden Unternehmen von der Stadt Prenzlau aufgefordert, durch entsprechende Unterlagen ihre Eignung nachzuweisen. Dazu mussten unter anderem folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Handelsregisterauszug, Netzbetriebsgenehmigung, Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre, Referenzen über die Durchführung von Konzessionsverträgen
Weiterhin sollten die Unternehmen verbindlich erklären, ob sie bereit sind, den von der Stadt Prenzlau vorgesehenen Konzessionsvertrag, der auf der Grundlage des Musterkonzessionsvertrages des Städte- und Gemeindebundes Land Brandenburg erarbeitet wurde, abzuschließen. Zusätzlich waren die Unternehmen aufgefordert, weitere Verbesserungen zum Konzessionsvertrag anzubieten und mitzuteilen, ob die Bereitschaft besteht, eine Changeof-Control-Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Die Change-of-Control-Klausel begründet für die Stadt Prenzlau ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass das Energieversorgungsunternehmen während der Vertragslaufzeit durch Eigentümerwechsel von jemand anderem beherrscht wird (Änderung des Mehrheitsgesellschafters bzw. Mehrheitsaktionärs). Die Change-of-Control-Klausel ist somit ein Instrument, das es der Stadt Prenzlau ermöglicht, über die rechtliche Identität des Konzessionsnehmers hinaus zusätzlich auch dessen wirtschaftliche Identität zu sichern. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatten die Unternehmen Gelegenheit ihre Interessenbekundung sowie mögliche Vertragsänderungen und zusätzliche Angebote im Rahmen einer Präsentation vorzutragen. Von dieser Möglichkeit haben beide Unternehmen am 01.09.2009 Gebrauch gemacht. Die Präsentationen der Unternehmen wurden den einzelnen Fraktionsvorsitzenden übergeben.
Die Stadtwerke Prenzlau GmbH akzeptieren die vorgegebenen Bedingungen der Stadt Prenzlau. Die E.ON edis AG hat mit Schreiben vom 22. Juli 2009 sowie 17.09.2009 darauf hingewiesen, dass der von der Stadt Prenzlau vorgelegte und mit dem bereits bestehenden Konzessionsvertrag zum Hauptkonzessionsgebiet identische -(Muster)-Konzessionsvertrag nicht akzeptiert werden kann.
Ebenfalls ist die E.ON edis AG nicht bereit, eine Change-of-Control-Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Das ist aus Sicht des Fachamtes für die Stadt wiederum nicht annehmbar, so dass das Fachamt die Vergabe der Konzession für die verbleibenden Ortsteile Dauer, Blindow und Seelübbe an die Stadtwerke Prenzlau GmbH empfiehlt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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