Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Auf der Grundlage eines 2007 im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes gestellten und vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) genehmigten Antrages zur "stimmberechtigten Mitgliedschaft des Schulträgers in der Schulkonferenz" war die Stadt Prenzlau bis zum 31.08.2009 mit einer Stimme in der Schulkonferenz aller sich in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen vertreten. Am 16.06.2009 hat die Stadt Prenzlau einen Verlängerungsantrag gestellt, der am 27.08.2009 genehmigt wurde. Somit besteht das Stimmrecht in den Schulkonferenzen weiterhin bis zum 31.08.2011.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales