Anlage 1 zur DS 70/2009 (448.7 KB)
Anlage 2 zur DS 70/2009 (31.1 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau".
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung "Waldruhestätte Kleine Heide"
Anlage 2 - „Anfangskalkulation einer Grabstelle"
Mit Beschlussvorlage (DS: 168/2007) vom 13.08.2007 haben die Stadtverordneten die Errichtung eines neuen, alternativen Friedhofs mit der Bezeichnung "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" beschlossen. Vom Landkreis Uckermark wurde die Genehmigung zum Anlegen der Waldruhestätte mit Schreiben vom 27.04.09 erteilt. Aufgrund von § 34 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz - BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl. I S. 226) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKV) vom 18. Dezember 2007 (GVBI. I S.286) hat die Stadt Prenzlau über die Satzung "Waldruhestätte Kleine Heide Prenzlau" gemäß Anlage zu beschließen, die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes regelt.
Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften