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Beschlussvorlage 81/2009
Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau 2009

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Drucksache 81/2009 (18.9 KB)

Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse (282.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.

Anlage 1:
- Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse

Begründung

Nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (Bbg BKG) müssen die amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie eine angemessene Löschwasserversorgung bestimmen. Der vorliegende Gefahrenabwehrbedarfsplan gibt einen Überblick über bestehende Gefahren- und Risikopotentiale im Gebiet der Stadt Prenzlau. Darüber hinaus wird anhand dieses Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Ist-Zustand ersichtlich. Im Umkehrschluss ergeben sich daraus Anhaltspunkte, an welcher Stelle noch Veränderungen bzw. Verbesserungen zur Durchsetzung des Brandschutzes vorgenommen werden müssten. Die Erarbeitung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau, Stand 07/2009, erfolgte auf Basis des gleichlautenden Planes, Stand 07/2007.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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