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Beschlussvorlage 83/2009
Überplanmäßige Ausgabe Wettbewerb "Tor zum Unteruckersee"

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Drucksache 83/2009 (17.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 81 (1) GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 62.500,- € für die Durchführung des städtebaulichenlandschaftsarchitektonischen Ideen- und Realisierungswettbewerbes "Neustadt - Tor zum Unteruckersee". Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt in Höhe von 20.900 € aus der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 41.600 € aus Bundes- und Landesmitteln aus dem Förderprogramm Stadtumbau Ost/Aufwertung.

Begründung

Die Stadt Prenzlau wird im Jahr 2013 die Landesgartenschau ausrichten. Das Wettbewerbsgebiet "Tor zum Unteruckersee" führt zu einem Eingangsbereich der LAGA und benötigt daher eine repräsentative und einladende Gestaltung. Mit dem Wettbewerb soll eine städtebauliche, funktionale und gestalterische Lösung für die Aufwertung der Neustadt und die Anbindung des Unteruckersees an die Innenstadt gefunden werden. Die sich daraus ergebenden investiven Maßnahmen für die Aufwertung sollen kurzfristig im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren in Einzelschritten umgesetzt werden. Das Wettbewerbsgebiet bildet die Verbindung zwischen dem Kerngelände der Landesgartenschau und dem Stadtzentrum und soll gemäß dem Leitmotiv der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau "Die Hochzeit von Stadt und See" herbeiführen. Mit dem Wettbewerb soll eine Gesamtbetrachtung der Bereiche zwischen "Tor zum Unteruckersee" bis hin zur Marienkirche und dem Marktberg erfolgen. Für den Wettbewerb konnte eine Förderung aus dem Programm Stadtumbau-Ost/Aufwertung (2/3 Förderung = 75.000 €) organisiert werden. Der städtische Eigenanteil beträgt demnach insgesamt 37.500 € (1/3). Die auf der Haushaltsstelle bereits eingeplanten Mittel in Höhe von 50.000 € setzen sich ebenfalls aus 1/3 städtischem Eigenanteil (16.700 €) und 2/3 Bund-Land Fördermitteln (33.300 €) zusammen. Durch die Förderung muss lediglich der zusätzliche Eigenanteil (20.900 €) aus der Rücklage finanziert werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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