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Beschlussvorlage 84/2009
Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow"

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Drucksache 84/2009 (37.2 KB)

Anlage Raumbedarf zur DS 84/2009 (6.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt:
1. Die Übernahme der Schulträgerschaft für die Oberschule "Carl Friedrich Grabow", Berliner Straße 29 in Prenzlau ab 01. August 2010 gemäß § 100 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG. Die Umsetzung dieses Beschlusses setzt eine kompatible Beschlusslage beim abgebenden Schulträger Landkreis Uckermark voraus.
2. Die Errichtung einer 2-zügigen Grundschule am Standort Berliner Straße 29 in Prenzlau unter Zusammenfassung des 3-zügigen Oberschulstandortes als Ganztagsschule zu einer Oberschule mit Grundschulteil "Carl Friedrich Grabow" gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BbgSchulG unter Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.
3. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2009/2010 an anderen Grundschulen beschult werden, behalten ihr öffentlich-rechtliches Schulverhältnis gemäß § 44 Abs. 1 BbgSchulG an diesen Grundschulen.

Begründung

 1. Ausgangssituation

Mit der Schließung der Grundschule Dedelow durch das staatliche Schulamt Eberswalde und der Festlegung der Grundschule "J. H. Pestalozzi" als Schulbezirk für die Kinder aus den OT Basedow, Ellingen, Mühlhof, Steinfurt, Dedelow, Güstow, Klinkow und Schönwerder entwickelt sich die Grundschule "J. H. Pestalozzi" schrittweise dreizügig. Diese Dreizügigkeit hat sie mit dem Schuljahr 2010/2011 im Wesentlichen erreicht.
Die Zusammensetzung der einzelnen Jahrgangsstufen stellt sich im Schuljahr 2009/2010 voraussichtlich wie folgt dar:
Jahrgangsstufe 1 = 72 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig
Jahrgangsstufe 2 = 52 Schülerinnen/Schüler = 2-zügig
Jahrgangsstufe 3 = 63 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig
Jahrgangsstufe 4 = 65 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig
Jahrgangsstufe 5 = 62 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig
Jahrgangsstufe 6 = 43 Schülerinnen/Schüler = 2-zügig

Für die folgenden Schuljahre sind nachfolgende Schülerinnen und Schüler für die Jahrgangsstufe 1 gemeldet:
Schuljahr 2010/2011 = 83 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig
Schuljahr 2011/2012 = 67 Schülerinnen/Schüler = 3-zügig 

Die Tendenz bleibt steigend, so dass mit dem Schuljahr 2014/15 96 Schülerinnen und Schüler die Grundschule "J. H. Pestalozzi" besuchen würden. Auch unter der Beachtung, dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Gründen zurückgestellt werden (in den letzten drei Schuljahren um die 14 Kinder) und den Wiederholern, ist für den Planungszeitraum bis 2014 von 3 Zügen in der Grundschule "J. H. Pestalozzi" auszugehen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Rückstellungen verringert, da das MBJS den Schulleitern dazu klare Vorgaben gegeben hat. Die Diesterweggrundschule zeigt, bedingt durch die Situation an der Grundschule "J. H. Pestalozzi" ebenfalls eine Tendenz zur 3-Zügigkeit, die zumindest für das Schuljahr 2009/2010 Realität wird, jedoch auf Grund der Raumkapazitäten an dieser Schule keine Dauerlösung sein kann. Zumal die Schule bereits aus zwei Schulteilen besteht und der Hort der Schule/Kita "Freundschaft" ebenfalls keine freien Räume mehr zur Verfügung hat. Hinzu kommt, dass es sich um eine VHG mit breiter Angebotspalette bis in die Nachmittagsstunden und enger Verflechtung mit dem Hort handelt. Die Artur-Becker-Grundschule entwickelt sich hingegen planmäßig 2-zügig, wobei hier ein etwas stärkeres Schüleraufkommen wünschenswert wäre. Mehr als 2 Züge kann aber auch diese Schule nicht aufnehmen, da der Hort der Schule/Kita "Kinderland" in diesem Gebäude untergebracht ist. Aus dieser Situation heraus entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf an der Grundschule "J. H. Pestalozzi", der sich auf Grund der Hortentwicklung nicht verwirklichen lässt.

2. Raumbedarf der Grundschule "J. H. Pestalozzi"Die folgende Übersicht stellt die Raumprogrammempfehlung des MBJS für dreizügige

Grundschulen mit dem gegenwärtigen Ist gegenüber:

Diese Übersicht ist der Drucksache als "Anlage Raumbedarf" beigefügt.

Anmerkung: Auf Toiletten, Pausenflächen usw. wird verzichtet, da ausreichend vorhanden. Klassen- und Fachräume sind in ausreichender Anzahl vorhanden, jedoch fehlen Räume für Förder- und Teilungsunterricht sowie für die Leistungsdifferenzierungen. Der Hort beeinflusst jedoch, wie bereits erwähnt, durch seine Größe die Raumnutzung in der Schule. Deshalb wird hier näher auf die Entwicklung des Hortes eingegangen. 

2.1 Entwicklung Anzahl der Hortkinder (Stand 03.08.2009) 

Im Hort werden mit dem Schuljahr 2009/2010 ca. 244 Kinder betreut. Das sind ca. 68,35 % der Schülerinnen und Schüler der Grundschule "J. H. Pestalozzi" Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Jahrgangsstufe 1 = 56
Jahrgangsstufe 2 = 48
Jahrgangsstufe 3 = 54
Jahrgangsstufe 4 = 57
Jahrgangsstufe 5 = 27
Jahrgangsstufe 6 = 2

Bei einer durchgängigen Dreizügigkeit der Schule sind ca. 250 - 260 Hortkinder zu erwarten. Daraus resultiert der Raumbedarf des Hortes, der sich an den Vorgaben des Landesjugendamtes orientiert, da er Grundvoraussetzung für die gesetzlich vorgeschriebene Betriebserlaubnis (vgl. § 45 Abs. 1 SGB VIII) ist. 

2.2 Raumbedarf Hort 

Folgende Räume werden durch den Hort genutzt:
1. Alle Räume über der Sporthalle (7 Räume)
2. Schule KG 2 Räume + 1 Raum in Doppelnutzung 
             EG 3 Räume
Doppelnutzung einiger Klassenräume für Hausaufgabenerledigung durch den Hort (eigentlich nicht zulässig für die Betriebserlaubnis) Bauraum, Videoraum       wurde bereits zu normalen Horträumen umfunktioniert, da die Anzahl der Kinder zu hoch ist.

Damit entsteht für den Hort folgender Raumbedarf unter der Voraussetzung, dass alle Räume, außer der Speisesaal, in der Schule nicht mehr für den Hortbetrieb genutzt werden.

9 Gruppenräume 63 m²
1 Bewegungsraum 60 m²
1 Spiel- und Rückzugsraum 25 m²
1 Atelier- und Bastelraum 25 m²
1 Kinderkaffee und Teeküche 25 m²
1 PC-Raum 30 m²
1 Leiterin/Koord.raum 25 m²
WC-Bereich für Jungen, Mädchen und 12 Erzieher

Das Landesjugendamt hat auf Grund der vorhandenen Raumsituation die Betriebserlaubnis bis zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 befristet. Um diese nicht zu verlieren und den Hort schließen zu müssen, was de facto unmöglich ist, ist eine Lösung bis dahin unumgänglich. 

3. Prognose der Schülerzahlentwicklung 

Auf der Grundlage der geborenen Kinder allein in der Stadt Prenzlau entwickeln sich die Schülerzahlen in den nächsten fünf Jahren für die Jahrgangsstufe 1 wie folgt:

Schuljahr                 Anzahl der Schülerinnen/Schüler

2010/2011               187
2011/2012               149
2012/2013               139
2013/2014               175
2014/2015               162

Hinzu kommen für diese Jahrgangsstufe in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 22 Schülerinnen und Schüler aus dem Umland (Gemeinde Nordwestuckermark, Gemeinde Uckerland, Amt Gramzow, Amt Brüssow), die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau besuchen. Auch hier steigt die Tendenz seit dem letzten Schuljahr leicht an. Daraus ergibt sich für die Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 folgendes Bild an Schülerinnen und Schülern und an Zügen in der Jahrgangsstufe 1 (vgl. VV Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis 2009/2010 - Punkt 6 - Frequenzrichtwert Grundschule 25 und Bandbreite 15 bis 28 Schülerinnen und Schüler) für die Grundschullandschaft in der Stadt Prenzlau.

Schuljahr    Anz.Schülerinnen/          Durchschnittliche Anzahl        Gesamt     Zügigkeit 
                Schüler Stadt Prenzlau    Schülerinnen/Schüler Umland

2010/2011  187                              22                                     209         8
2011/2012  149                              22                                     171         7
2012/2013  139                              22                                     161         7
2013/2014  175                              22                                     197         8
2014/2015  162                              22                                     184         7

Vergleiche auch Anlage 1: Übersicht über die Schülerinnen- und Schülerzahl aus dem Umland der letzten 5 Jahre für die Jahrgangsstufen 2 bis 6. Da an allen Grundschulen, insbesondere an der Diesterweggrundschule, Integrationsklassen bestehen, bei denen der Frequenzrichtwert 23 ist, ist von 8 Zügen in der Jahrgangsstufe 1 in den nächsten 5 Jahren auszugehen. Somit ist die Forderung des § 103 Abs. 1 Satz 1 bis 3 erfüllt, der mindestens eine Zweizügigkeit für den Planungszeitraum (5 Jahre und für einen geordneten Schulbetrieb vorschreibt. Unter der Annahme, dass ca. 80 % dieser Kinder den Hort besuchen, werden im Durchschnitt ca. 150 Schülerinnen/Schüler selbigen besuchen, was darauf hindeutet, dass eine Entspannung der Raumsituation an allen bisherigen drei Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau nur dann eintritt, wenn diese Schulen sich zweizügig entwickeln. 

4. Lösungsvarianten

4.1 Miete von Räumlichkeiten 

Mit der Absage des Landkreises Uckermark zur Nutzung der Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen" "Max Lindow" für den Hortbetrieb steht kein geeignetes Mietobjekt mehr im Stadtgebiet zur Verfügung. 

4.2 Reaktivierung der Grundschule Dedelow 

Eine Reaktivierung des Gebäudes als Grundschule scheidet aus zwei Gründen aus:
a) enorme Kosten inklusive Brandschutz für den Innenausbau des Gebäudes (völlige Sanierung innen notwendig)
b) Die geforderte Klassenrichtfrequenz von 25 für den Planungszeitraum von fünf Jahren ist mit dem ehemaligen Schulbezirk der Grundschule Dedelow nicht gegeben (vgl. § 104 i.V.m. § 103 BbgSchulG)

Schülerinnen/Schüler im ehemaligen Schulbezirk der Grundschule Dedelow

Schuljahr 2010/11 = 18
Schuljahr 2011/12 = 9
Schuljahr 2012/13 = 13
Schuljahr 2013/14 = 14

Somit hat sich am Schließungsgrund der Grundschule Dedelow nichts geändert. 

4.3 Anbau an die Sporthalle 

1. Gesamtkosten Bau                                         2.219.300,00 €
2. Ausstattung                                                    153.000,00 €
Gesamt-Neubau                                                2.372.300,00 €

3. Sanierung Horträume über der Sporthalle              352.800,00 € 

Gesamtkosten Neubau und Sanierung                    2.372.300,00 €
                                                                       352.800,00 €
                                                                     2.725.100,00 €

4.4 Kauf Container

1. Kauf                                                            1.515.000,00 €
2. Nebenkosten                                                   468.160,00 €
3. Ausstattung                                                    153.000,00 €
Gesamt                                                            2.136.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle            352.800,00 € 

Gesamtkosten Containerkauf und Sanierung             2.488.960,00 €

4.5 Miete Container 2 und 7 Jahre

1. Miete 2 Jahre                                                    965.000,00 €
2. Nebenkosten                                                     468.160,00 €
3. Kosten Ausstattung                                            153.000,00 €
Gesamt                                                              1.586.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle              352.800,00 € 

Gesamtkosten 2 Jahre Miete Container und Sanierung 1.938.960,00 €

1. Miete 7 Jahre                                                  1.620.000,00 €
2. Nebenkosten                                                      468.160,00 €
3. Kosten Ausstattung                                             153.000,00 €
Gesamt                                                              2.241.160,00 €

4. Sanierung Hortgebäude über der Sporthalle              352.800,00 € 

Gesamtkosten 7 Jahre Miete Container und Sanierung  2.593.960,00 €

4.6 Tausch Liegenschaft Oberschule "C. F. Grabow" und Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium

Da eine Zusammenlegung der beiden Oberschulen "Carl Friedrich Grabow" und "Philipp Hackert" aus schulorganisatorischen Gründen von der Schulaufsicht abgelehnt wird, wurde auch ein möglicher Liegenschaftstausch als Variante betrachtet, dieser scheitert aber an der Tatsache, dass eine 3zügige Oberschule und eine 2zügige Grundschule nicht noch einen Hort entsprechend den Normativen für eine Betriebserlaubnis dieser Einrichtung aufnehmen kann. Das ehemalige Wiga-Gebäude, was in diesem Fall für einen Hortausbau in Betracht käme, soll definitiv als Blumenhalle zur Laga 2013 für benötigte Räume des Gymnasiums, der Fachhochschule und eines Mehrzwecksaals - Aula, Plenarsaal, Saal für kulturelle Veranstaltungen- zur Verfügung stehen (Machbarkeitsstudie dazu wird zurzeit erarbeitet.) 

Umbaukosten für den Hortbetrieb: ca. 2,5 bis 3,0 Mio €
Zu den Investitionskosten der jeweiligen Lösungsvarianten 4.1 bis 4.6 kommt hinzu, dass sich im Verwaltungshaushalt der Zuschussbedarf auf Grund der Betriebskostensteigerung erhöht.

4.7 Übernahme der Schulträgerschaft für die Oberschule "C. F. Grabow", Zusammenfassung des Oberschulstandortes als Ganztagsschule mit einer neu zu errichtenden Grundschule

Auf der einen Seite hat die Stadt Prenzlau als Schulträger der Grundschulen angesichts der aufgezeigten Entwicklung in Schule und Hort erheblichen Raumbedarf, um die Qualität von Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler nicht zu gefährden, sondern sie zu verbessern. Auf der anderen Seite stehen Schulräume am Standort Berliner Straße 29 in Prenzlau leer (Block C). Diese befinden sich jedoch in Trägerschft des Landkreises Uckermark. Daraus resultiert die Frage danach, ob es sinnvoll ist, erhebliche städtische Mittel auszugeben für die Lösung des Raumproblems, insbesondere an der Grundschule "J. H. Pestalozzi", bei gleichzeitigem Leerstand eines Schulkomplexes. Deshalb haben sich beide Schulträger und das staatliche Schulamt darüber verständigt, dass es unter Ausnutzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sinnvoll wäre, die bestehende Oberschule mit einer neu zu errichtenden Grundschule zu vereinen. Dieser Weg wird von allen drei Partnern als der Optimalste angesehen. Da der Landkreis Uckermark eine Schulträgerschaft einer Grundschule mit Hortbetrieb ablehnt, weil diese Schulform Aufgabe der Gemeinde ist, bedingt dieser Weg die Übernahme der Schulträgerschaft durch die Stadt Prenzlau. 

4.7.1 Kosten

Zuschussbedarf jährlich ca. 400.000,00 €
Investitionen: ca. 1,4 Mio €, jedoch über mehrere Jahre verteilbar für brandschutztechnische Maßnahmen. Diese sind jedoch auch an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Prenzlau notwendig und werden sich nach ersten Kostenberechnungen auf über 1 Mio € belaufen. Seit 2009 wird an der Umsetzung der Brandschutzkonzepte gearbeitet, beginnend mit der Diesterweggrundschule. 

4.7.2 Vorteil

1. Neue Schulform mit den Jahrgangsstufen 1 bis 10, die in Brandenburg bereits erfolgreich betrieben wird.
2. Erhaltung des Ganztagsbetriebes für die Oberschule mit Erweiterungsmöglichkeit auf den Grundschulbereich, was zu einer besseren Finanzausstattung durch das Land und zur Erhöhung der Angebote für die Schülerinnen und Schüler führt, was die Randlage der Schule kompensiert.
3. Kein Umzug bestehender Jahrgangsstufen an die Berliner Straße, sondern Neuaufbau der Grundschule und des Hortes ab Jahrgangsstufe 1. 

4.7.3 Nachteil

Vorbehalte bei den Personensorgeberechtigten 

4.7.4 Folgen

1. Neubildung der Schulbezirke, um zu sichern, dass alle vier Grundschulen sich stabil 2-zügig entwickeln
2. Beschluss zur Errichtung eines Hortes an dieser Schule und Beantragung der Betriebserlaubnis. Damit verbunden ist auch eine Veränderung der Personalstruktur der Horte

5. Fördermitteleinsatz

Förderprogramme für Schul- und Hortbauten gibt es für diese Schulform gegenwärtig nicht und sie sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht avisiert. Die SVV wird gebeten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bildung, Kultur und Soziales

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