Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau trifft folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen den Bürgerentscheid zur Marktbergbebauung am 2. März 2008 liegen nicht vor. Der Bürgerentscheid ist gültig.
Nach § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) können binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter erhoben werden. Die Prüfung obliegt nach § 56 BbgKWahlG der Stadtverordnetenversammlung. Sie entscheidet über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit des Bürgerentscheids von Amts wegen in öffentlicher Sitzung. Das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids zur Marktbergbebauung wurde am 8.3.2008 in der Prenzlauer Zeitung bekannt gemacht. Die Frist für das Einlegen von Einsprüchen gegen das Abstimmungsergebnis ist abgelaufen. Es wurden keine Einsprüche gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheids erhoben. Die möglichen Entscheidungen sind in § 57 Abs. 1 BbgKWahlG vorgegeben. Da keine Einsprüche vorliegen, ist die in § 57 Abs. 1 Nr. 1. vorgegebene Entscheidungsvariante maßgeblich:
"Einwendungen gegen den Bürgerentscheid liegen nicht vor. Der Bürgerentscheid ist gültig."
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung