Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Vertrag zur Übernahme grundsätzlicher Aufgaben der bisherigen Kreisergänzungsbibliothek in Trägerschaft des Landkreises Uckermark zwischen der Stadt Prenzlau und dem Landkreis Uckermark lt. Anlage 1.
Anlage:
Vertrag
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28.11.2007 (DS-Nr. 138/2007) die Auflösung der Kreisergänzungsbibliothek beschlossen. Für die Übertragung der Aufgabe auf die Städte Angermünde, Schwedt, Templin und Prenzlau stehen dem Landkreis Uckermark jährlich 20.000,00 € zur Verfügung, die nach folgenden Kriterien verteilt werden:
a) Anteil an der Bevölkerung im Landkreis
b) Anteil an den Ausleihstellen
Die Stadt Prenzlau ist mit 30,67 % Bevölkerungsanteil und 37,50 % Anteil an den Ausleihstellen beteiligt. Der Versorgungsauftrag bezieht sich auf die Ämter Brüssow und Gramzow sowie auf die Gemeinden Uckerland und Nordwestuckermark. Von der Kreisergänzungsbibliothek werden nur Bestände übernommen, die ab dem Jahr 2000 angeschafft wurden. D. h. für Prenzlau, dass es sich um die Übernahme von ca. 7.000 Medieneinheiten handelt. Regale werden vom Landkreis ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die vom Landkreis bereitgestellten finanziellen Mittel sind zusätzlich zu den jährlichen Haushaltsansätzen der o. g. Städte für die Erneuerung des Medienbestandes oder für zusätzliche Personalkosten, die durch die Aufgabe entstehen, veranschlagt. Eine Mehrbelastung des Haushalts der Stadt entsteht dadurch nicht. Zusätzliche Personalforderungen seitens der Stadtbibliothek bestehen nicht. Die Aufgabe ist mit eigenen Kräften umsetzbar, da sich die Ausleihe auf einen Tag im Monat für die Umlandbibliotheken beschränkt.
Die Unterbringung der Bestände erfolgt in der Alten Kaserne, Diesterwegstraße 6. Die Städte Angermünde, Schwedt, Templin und Prenzlau haben in zwei Verhandlungsrunden mit dem Landkreis am 15.01.08 und 19.02.08 den beigefügten Vertrag erarbeitet. Zum Vertragsinhalt besteht vorbehaltlich der Entscheidung der jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen Konsens zwischen den Städten.
Amt für Bildung, Kultur und Soziales