Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage befindlichen Änderungen der 3. Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH.
Anlage:
3. Allgemeine Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage enthält keine Grenzwerte für die Konzentration von perfluorierten Tensiden (PFT) im Abwasser bzw. Klärschlamm. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat zwischenzeitlich mit Erlass vom 16.04.2008 einen Grenzwert für PFT im Klärschlamm von 100 Mikrogramm/kg Trockensubstanz festgelegt. Da es bisher keinen entsprechenden Grenzwert für die Einleitung von PFT-haltigen Abwässern in den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB-A) der Stadtwerke Prenzlau GmbH gab, soll dieser jetzt festgelegt werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand kann mit einem Grenzwert von 300 Nanogramm/Liter für die Abwassereinleitung eine Konzentration von PFT im Klärschlamm unter dem geforderten Grenzwert von 100 Mikrogramm/kg Trockensubstanz erreicht werden.
(Die Änderungen der AEB-A beschränken sich auf die Anlage 1 und sind unterstrichen dargestellt.)
Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften