Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)".
Anlage:
Anlage 1 - Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Aufwandsentschädigungssatzung)
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.
Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) sind die Regelungen hinsichtlich der Aufwandsentschädigung in einer Satzung festzulegen (§ 27 Absatz 4). Um den tatsächlichen Aufwendungen der Feuerwehrangehörigen gerecht zu werden, wird neben der monatlichen Aufwandsentschädigung eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung festgeschrieben. Dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen Kameraden, die zu Einsätzen alarmiert werden und daran beteiligt sind, eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten, um die mit den Einsätzen verbundenen Aufwendungen auszugleichen. Die funktionsgebundenen Aufwandsentschädigungen werden ebenfalls zum größten Teil angehoben. Grund hierfür sind die gestiegenen Aufwendungen der Funktionsträger bei der Organisation von Einsätzen, Übungen und feuerwehrtechnischen Angelegenheiten. Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen an die allgemeine Entwicklung wurde in der Leitungssitzung der Freiwilligen Feuerwehr am 05.02.2008 erörtert und von allen Ortswehrführern in der in der Satzung festgelegten Höhe befürwortet.
Ordnungsamt