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Beschlussvorlage 47/2008
Wahl der Schiedspersonen für die Wahlperiode 2008 - 2013

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Drucksache 47/2008 (49.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung wählt für die Wahlperiode 2008 bis 2013 Herrn Peter Hinz zur Schiedsperson und Frau Ramona Krägenow zur stellvertretenden Schiedsperson.

Begründung

Gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) richtet jede Gemeinde Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Des Weiteren muss diese nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, muss das Wahlrecht besitzen, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Wahlperiode für die Schiedsfrauen Ute Pagel und Gabriele Kiss-Behm ist bereits abgelaufen. Diese bleiben gemäß § 4 Absatz 2 des SchG bis zum Amtsantritt weiterhin tätig. Eine weitere Bewerbung für die Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit kam für beide Personen aus persönlichen bzw. beruflichen Gründen nicht mehr in Frage. Zur Neubesetzung der Schiedsstelle hat die Stadt Prenzlau öffentlich in der lokalen Presse aufgerufen. Die Vorschläge bzw. Bewerbungen sollten bis zum 31. Januar 2008 eingereicht werden. Bis zum genannten Termin haben sich insgesamt 4 Personen beworben. Eine Bewerbung konnte keine Berücksichtigung finden, da die Bewerberin nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnhaft ist. Eine weitere Bewerbung wurde zurückgezogen. Somit haben zum jetzigen Zeitpunkt Herr Peter Hinz und Frau Ramona Krägenow ihre Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedspersonen abgegeben.
Die Bewerber erfüllen die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen und sind hinsichtlich der Übernahme des Amtes geeignet.
Die gewählten Schiedspersonen müssen durch den Direktor des Amtsgerichtes Prenzlau bestätigt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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