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Beschlussvorlage 65/2009
1. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

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Drucksache 65/2009 (19.9 KB)

Anlage zur Drucksache 65/2009 (17.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur 2. Satzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) vom 18.11.1999.

Begründung

Die derzeit aktuelle Gebührensatzung der Stadt Prenzlau über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und zur Auslagenerstattung im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung) nebst Anlage datiert vom 18.11.1999. Gemäß § 64 Abs. 2 Nr. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung in Verbindung mit § 5 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg hat die Kommune die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten (hier Verwaltungsgebühren) für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen.

Die Anlage der Gebührensatzung wurde nunmehr überarbeitet, die einzelnen Positionen wurden einer Prüfung unterzogen, die Beträge selbst wurden der Kostenentwicklung angepasst. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:

Es wurde die "Bearbeitung von Umfragen" als gebührenrelevantes Merkmal gesondert erfasst. (vgl. Pkt.1.04)
Ebenso wurde eine "Bearbeitungsgebühr im Bereich der Stadtkasse" (vgl. Pkt 2.04) zusätzlich in den Gebührentatbestandkatalog aufgenommen.
Mit Schließung der Deponie im Jahre 2005 entfällt die Erhebung einer Gebühr zur Erteilung von Entsorgungsnachweisen. ( vgl. ehemals Pkt 3.03)
Eine essentielle Änderung des Gebührenkatalogs stellt ebenso die Festsetzung der Gebührenhöhe bei Produkten zur Digitalen Stadtgrundkarte ( vgl. Pkt 5.02) dar.
Ausschließlich die analogen Produkte aus der Digitalen Stadtgrundkarte werden in der Gebührensatzung der Stadt Prenzlau ihren Niederschlag finden.

Die digitalen Produkte werden hingegen über eine gesonderte Nutzungs- und Entgeltordnung abrechnungsfähig dargestellt.
Die Anhebung des Viertelstundensatzes orientiert sich an einer KGSt- Studie zu den Kosten eines Arbeitsplatzes. (KGST - Bericht zu Kosten eines Arbeitsplatzes ( Stand 2008/ 2009)).
Mit Beschluss zur überarbeiteten Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 18.11.2009 würde den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltswirtschaft im Sinne des § 63 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung Rechnung getragen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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