Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) eingegangenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan haben die Stadtverordneten mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer wird festgestellt und die Begründung gebilligt (Anlage 2).
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan W II "Windfeld Dauer" mit Planzeichnung und Festsetzungen wird zur Satzung erhoben, Begründung und Umweltbericht werden gebilligt (Anlage 3).
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht, Stand Februar 2008
Anlage 2: Änderung des Teilflächennutzungsplan der Stadt Prenzlau, Ortsteil Dauer mit Begründung, Stand Februar 2008
Anlage 3: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W II "Windfeld Dauer" mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Stand Februar 2008
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.
Der Ortsbeirat Dauer wurde, ebenso wie der Ortsbeirat Blindow, umfassend im Verfahren beteiligt. Die Flächennutzungsplanänderung ist durch die Stadtverordnetenversammlung festzustellen. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ist der Bebauungsplan durch die Gemeinde als Satzung zu beschließen. Die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde soll beantragt werden.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung