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Beschlussvorlage 73/2009
Tausch der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung mit der Stadt Schwedt

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Drucksache 73/2009 (19.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zur Umsetzung der DS 34/2009 - Einsatz der Mittel aus dem "Konjunkturpaket der Bundesregierung" (Zulageninvestitionsgesetz) für die Kindertagesstätte "Freundschaft" - dem Tausch jener der Stadt Prenzlau zugewiesenen Mittel für den Bereich "sonstige Infrastruktur" in Höhe von 422.448 € gegen die Mittel der Stadt Schwedt aus dem Bereich "Bildung" in gleicher Höhe zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vereinbarungen mit der Stadt Schwedt schnellstmöglich abzuschließen und der Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark vorzulegen.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau hat mit der DS: 34/2009 beschlossen, dass sämtliche der Stadt Prenzlau zugewiesenen Mittel aus dem "Konjunkturpaket der Bundesregierung" für die Sanierung der Kindertagesstätte "Freundschaft" eingesetzt werden. Die Stadt erhält aus dem Konjunkturpaket 717.713 € für den Bereich "Bildung" und 422.448 € für den Bereich "sonstige Infrastruktur". Laut den inzwischen vorliegenden Durchführungsbestimmungen des Bundes zur Umsetzung des Konjunkturpaketes sind die Landkreise verpflichtet, die Einhaltung der Mittelsplittung in 65 % Bildungsinfrastruktur und 35 % für sonstige Infrastruktur entweder auf Gemeindeebene bzw. auf Landkreisebene sicherzustellen. Während die Stadt Prenzlau ihre gesamten Mittel im Bereich "Bildung" investieren will, beabsichtigt die Stadt Schwedt, ihre gesamten Mittel im Bereich "sonstige Infrastruktur" einzusetzen. Das ist nur dann rechtssicher möglich, wenn ein entsprechender Mitteltausch der zugewiesenen Quoten erfolgt. Dabei erfolgt kein Mittelfluss zwischen den beiden Städten, sondern die Zuweisungen der nach rechnerischer Aufteilung auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes auszureichenden Pauschalmittel für die Gemeinden des Landkreises Uckermark werden dadurch geändert.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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