Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß § 105 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ist ein Bericht über die Beteiligungen der Stadt Prenzlau zur Information der Gemeindevertreter und der Einwohner zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Kreditaufnahme enthalten. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Der Beteiligungsbericht der Stadt Prenzlau kann im Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau, Haus 2, Zimmer 205 eingesehen werden.
Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften