Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, eine Änderungssatzung zur 3. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung - 66.4) unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte 1 und 2 zu erarbeiten und diese der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.
1) § 5 a Abs. 2 Sondernutzungssatzung - "Sonderregelungen zur Sondernutzungen in der Friedrichstraße": Ausgenommen von den Sonderregelungen sind der Weihnachtsmarkt, Feste und sonstige Veranstaltungen, die durch die Stadt bzw. durch die Händler und Gewerbetreibenden der Stadt Prenzlau
(gemeinschaftlich) organisiert werden. Ausgenommen von den Sonderregelungen sind auch einzelne Händler und Gewerbetreibende der Stadt Prenzlau im Monat Dezember, die keiner Gemeinschaft angehören.
2) Anlage 1 - Gebührentarife zu § 8 der Sondernutzungssatzung, Abschnitt: B "Gebührenkatalog" Nr. 3.: ambulante Verkaufsstände:
a) zum Verkauf von Wirtschaftsgütern täglich 10,00 €
b) zum Verkauf von Blumen und Grabschmuck täglich 10,00 €
c) zum Verkauf von Lebensmitteln, Imbiss und Getränken täglich 10,00 € (31,00 €)
d) sonstiger Verkauf täglich 10,00 €
1) Es soll der einzelne Händler und Gewerbetreibende nicht schlechter gestellt werden als die sich in Gemeinschaften (z.B. Werbe- und Interessengemeinschaft) organisieren. Die Beschränkung der Sonderregelung soll die Unternehmer der Stadt Prenzlau stärken.
2) Es sollen alle ambulanten Verkaufsstände gleich behandelt werden. Gleichzeitig kann auf einzelne Untergliederungen verzichtet werden, um so den Gebührendschungel einfacher und übersichtlicher zu gestalten.
Fraktion Wir Prenzlauer