Einwohnerbeteiligungssatzung (Anlage zur DS: 40/2009) (12.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau Einwohnerbeteiligungssatzung).
Anlage:
Einwohnerbeteiligungssatzung
Gemäß § 13 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beteiligt und unterrichtet die Gemeinde betroffene Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Zu diesem Zwecke sind neben dem gesetzlich normierten Einwohnerantrag gemäß § 14 BbgKVerf , der Petition gemäß § 16 BbgKVerf sowie dem Bürgerbegehren / Bürgerentscheid gemäß § 15 BbgKVerf anderweitige Formen der Einwohnerbeteiligung denkbar. In § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau werden 3 Formen der Einwohnerbeteiligung benannt:
a) Einwohnerfragestunde
b) Einwohnerversammlung
c) Einwohnerunterrichtung.
§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bestimmt, dass Einzelheiten zu diesen 3 Varianten a) bis c) der förmlichen Einwohnerbeteiligung in einer gesonderten Satzung zu regeln sind. Diesem Erfordernis ist mit beigefügter "Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau" genüge getan.
Hauptamt