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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.04.2009

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 02.04.2009,
Evangelische Kirche St. Jacobi (Friedrichstraße 40, 17291 Prenzlau)
Beginn: 17:00 Uhr Ende: 19:57 Uhr

Entschuldigt:
Herr Schön

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2009
6. Bestätigung der Tagesordnung
7. Rechenschaftsbericht Seniorenbeirat
8. Rechenschaftsbericht Beirat für Menschen mit Behinderung
9. Bericht des Prenzlauer Städtepartnerschaftsvereins Berichterstatter: Herr Dr. Mrowetz, Schatzmeister des Prenzlauer Städtepartnerschaftsvereins
10. Aufbau einer städtepartnerschaftlichen Beziehung mit dem polnischen Barlinek (DS-Nr.: 208/2008)
11. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 246/2008)
12. Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr.: 43/2009)
12.1. Änderungsantrag zur DS 43/2009 (Zuständigkeitsordnung) (DS-Nr.: 43-1/2009)
13. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme "Ländlicher Weg/Radweg Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe" (DS-Nr.: 16/2009)
14. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes E I "Am Mitteltorturm" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (DS-Nr.: 19/2009)
15. Europaweite Ausschreibung "Marktberg" (DS-Nr.: 30/2009)
15.1. Verhandlungsrahmenbedingungen der Europaweiten Ausschreibung zum Marktberg (Anlage 2, DS: 30/2009 - ergänzende Informationen) (DS-Nr.: 30-1/2009)
16. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D III "Marktberg" vom 21.12.2006 (DS-Nr.: 39/2009)
17. Ausbau Wasserpforte - überplanmäßige Ausgabe (DS-Nr.: 26/2009)
18. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung (DS-Nr.: 34/2009)
18.1. Änderungsantrag i. S. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung (DS-Nr.: 34-1/2009)
19. Bestellung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit (DS-Nr.: 42/2009)
20. Aufhebung von Richtlinien (DS-Nr.: 15/2009)
21. Benennung der Mitglieder des Sportbeirates (DS-Nr.: 27/2009)
22. Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates (DS-Nr.: 28/2009)
23. Benennung der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung (DS-Nr.: 29/2009)
24. Änderungen der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau" (DS-Nr.: 5/2009)
25. Ausrichtung der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau (DS-Nr.: 31/2009)
26. Einrichtung einer zentralgelegenen LAGA-Informationsstelle in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 32/2009)
27. Überprüfung der Stadtverordneten nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) (DS-Nr.: 47/2009)
28. Mitteilungen des Bürgermeisters
28.1. Errichtung einer Zweigstelle der Stadtbibliothek im Kreiskrankenhaus Prenzlau (DS-Nr.: 8/2009)
28.2. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2008) (DS-Nr.: 17/2009)
28.3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2008 (DS-Nr.: 18/2009)
28.4. Kreditspiegel der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 20/2009)
28.5. VIP - Vernetzte Integrationsakteure Prenzlau (DS-Nr.: 21/2009)
28.6. Vandalismusschäden 2008 (DS-Nr.: 22/2009)
28.7. Empfehlung des Stadt- und Ortsteilentwicklungsbeirats zur weiteren Qualifizierung des Stadtleitbildes (DS-Nr.: 23/2009)
28.8. Stand der Arbeiten zur Einführung der Doppik, Produktkatalog (DS-Nr.: 25/2009)
28.9. Umzug Stadtinformation (DS-Nr.: 37/2009)
28.10. Konsequenzen aus der Absage der Nachwahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Güstow und Schönwerder (DS-Nr.: 38/2009)
28.11. Wahl des Bürgermeisters - Bestimmung des Wahltags (DS-Nr.: 45/2009)
29. Fragestunde der Stadtverordneten
29.1. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 4/2009 MV DS: 228/2008
29.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 5/2009 Beplanung "Tor zum Uckersee"
29.3. Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 39/2008
30. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17:00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
Dem Angermünder Lokalfernsehen und dem RBB Brandenburg werden Drehaufnahmen während der Stadtverordnetenversammlung wie folgt genehmigt:
Abstimmung: 27 / 0 / 0 einstimmig genehmigt

TOP 3. Einwohnerfragestunde
1. Fragesteller: Herr Kramm
Thema: DS: 5/2009 Antrag der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau
Herr Kramm äußert seine Bedenken gegenüber der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Prenzlau und stellt die
Frage in den Raum, ob die SVV so "altenfeindlich" ist.

2. Fragesteller: Herr Fendt
1. Thema: Vergangenheit des Bürgermeisters
Herr Fendt stellt zu diesem Thema keine konkreten Fragen, sondern gibt unverständliche Erklärungen zu einem Vorkommnis aus dem Jahr 1986, dass im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Staatssicherheit gegen Prenzlauer Bürger steht. Er konfrontiert den Bürgermeister mit unklaren Anschuldigungen. Der Bürgermeister erklärt, dass er zu diesem Zeitpunkt seinen Hauptwohnsitz in Berlin hatte und in Prenzlau nicht als FDJ Sekretär tätig war, insofern die Anschuldigungen absurd sind. Der Vorsitzende ruft den
Fragesteller zur Ordnung auf. Da keine konkrete Frage gestellt wird, entzieht er Herrn Fendt das Wort zu diesem Thema.
2. Thema: Campingplatz
Nach allgemein bekannter Schilderung der Vergangenheit zur Entwicklung der Gaststätte am Kap fragt Herr Fendt nach, wieso mit vielen anvisierten Projekten der
Stadt Prenzlau, wie z.B. Campingplatz, nichts passiert. Der Vorsitzende sichert Herrn Fendt eine Beantwortung der Anfrage über die Niederschrift zu.
Der Bürgermeister führt aus, dass es mehrere Projektideen gibt, die sich aber nicht alle durchsetzen lassen. Die Bemühungen seitens der Stadt, Investoren für diese Projekte zu finden, werden nicht aufgegeben. Man kann jedoch keinen Investor zwingen, in Prenzlau zu investieren.

3. Fragesteller: Herr Rietz
Thema: Marktberg
Herr Rietz wendet sich zunächst an Herrn Fendt und bedauert, dass er die Disziplin der Stadtverordnetenversammlung dermaßen verletzt. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der europaweiten Ausschreibung zum Marktberg. Er hat den Eindruck einer Verschleppung.

TOP 4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 28 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 5. Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2009
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 6. Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister stellt die Drucksache 30/2009 "Europaweite Ausschreibung zur Vergabe einer Baukonzession auf dem Marktberg" zurück. In seinem Auftrag informiert Herr Dr. Heinrich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Wohnbau GmbH und der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e.G., die am 01.04.2009 statt fand. Danach besteht seitens der Wohnungsgenossenschaft e.G. kein Interesse, das Objekt Scharrnstraße 6 unter Hinzunahme weiterer Flächen im Rahmen der Marktbergbebauung selbst zu entwickeln. Der Vorsitzende fragt den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, ob die Fraktion damit einverstanden ist, den Antrag 30-1/2009 ebenfalls zurückzustellen, da er in diesem Moment gegenstandslos wäre. Herr Zierke stimmt dem zu. Die Tagesordnungspunkte behalten ihre Reihenfolge bei.
Herr Zierke beantragt mündlich im Namen der SPD-Fraktion die Drucksache 19/2009 in den nicht öffentlichen Teil zu verschieben.
Herr Dr. Heinrich antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies nicht möglich ist, da das gesamte B-Plan-Verfahren grundsätzlich dem Öffentlichkeitsgebot unterliegt.
Die SPD-Fraktion nimmt dies zur Kenntnis. Das Anliegen wird nicht weiter verfolgt.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 26/ 0/ 2 einstimmig angenommen

TOP 7. Rechenschaftsbericht Seniorenbeirat
Herr Kramm trägt als Vorsitzender des Seniorenbeirates der Stadt Prenzlau den Rechenschaftsbericht für den Beirat vor. Der Bericht ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende bedankt sich für die geleistete Arbeit im Beirat.

TOP 8. Rechenschaftsbericht Beirat für Menschen mit Behinderung
Frau Bernhard trägt als Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau den Rechenschaftsbericht für den Beirat vor. Der Bericht ist der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Vorsitzende bedankt sich für die geleistete Arbeit im Beirat.

TOP 9. Bericht des Prenzlauer Städtepartnerschaftsvereins
Berichterstatter: Herr Dr. Mrowetz, Schatzmeister des Prenzlauer Städtepartnerschaftsvereins Herr Dr. Mrowetz geht nur auf Schwerpunkte des Berichtes ein und trägt den Bericht nicht vor, da dieser den Stadtverordneten vorab zugeschickt wurde. Herr Rabe meint, dass die Aufgaben der Städtepartnerschaft bei Auflösung des Vereins
dem Stadtsportring übergeben werden sollten, so dass die Partnerschaften über den Sport gepflegt werden könnten. Der Vorsitzende bedankt sich für die geleistete Arbeit im Städtepartnerschaftsverein.

TOP 10. Aufbau einer städtepartnerschaftlichen Beziehung mit dem polnischen Barlinek DS-Nr.: 208/2008
Herr Zierke appelliert an die Stadtverordneten, dass man die bestehenden Städtepartnerschaften pflegen sollte, aber keine neue Partnerschaft beschließen sollte.
Beschluss: Version: 1
„Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem polnischen Barlinek Kontakt aufzunehmen, um ggf. einen Städtepartnerschaftsvertrag abzuschließen."
Abstimmung: 7/ 21/ 0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 11. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 246/2008
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau". "
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen
Die Geschäftsordnung wird der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

TOP 12. Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung DS-Nr.: 43/2009

TOP 12.1. Änderungsantrag zur DS 43/2009 (Zuständigkeitsordnung) DS-Nr.: 43-1/2009
Herr Haffer bringt im Namen der SPD-Fraktion den Antrag DS 43-1/2009 ein.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt folgende Änderungen der Anlage zur DS: 43/2009:
1. Im § 3 Abs. (1), 1. Zeile wird das Wort "bereitet" gestrichen.
2. Im § 3 Abs. (1) erhält der 1. Anstrich den folgenden Wortlaut: "- wird in die Beratung der Schwerpunkte der Haushaltsplanung einbezogen""
Abstimmung: 25/ 0/ 3 einstimmig angenommen

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. Die Beschlüsse 3/1231/I/10 vom 23.01.2002, 180/2003 vom 17.09.2003 und 229/2003 vom 19.11.2003 werden aufgehoben und
2. die in Anlage 1 befindliche Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO)."
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen
Die Zuständigkeitsordnung wird der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

TOP 13. Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme "Ländlicher Weg/Radweg Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe" DS-Nr.: 16/2009
Herr Scheffel bittet darum, dass der Lageplan der Ortslage Seelübbe den Stadtverordneten nachträglich geschickt wird.
Anmerkung der Verwaltung: Der Lageplan wurde den Stadtverordneten am 09.04.2009 übersandt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme "Ländlicher Weg/Radweg Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe" "
Abstimmung: 27/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 14. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes E I "Am Mitteltorturm" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch DS-Nr.: 19/2009
Herr Zierke gibt zu Bedenken, dass es während der Haushaltsdiskussion um einen Gesamt B-Plan vom Marktberg bis "Tor zum Uckersee" ging. Weiterhin fragt er ob es einen potenziellen Investor gibt. Der Bürgermeister antwortet darauf, dass es keinen konkreten Investor, aber Interessenten gibt. Es folgt eine kontroverse Diskussion über Einzelheiten zu dem Aufstellung des Bebauungsplanes E I "Am Mitteltorturm" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes E I "Am Mitteltorturm" wird der Aufstellungsbeschluss gefasst.
2. Das Verfahren des Bebauungsplanes der Innenentwicklung E I wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Einer Umweltprüfung nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch bedarf es nicht."
Abstimmung: 19/ 6/ 3 mehrheitlich angenommen

TOP 15. Europaweite Ausschreibung "Marktberg" DS-Nr.: 30/2009
-zurückgestellt-

TOP 15.1. Verhandlungsrahmenbedingungen der Europaweiten Ausschreibung zum Marktberg (Anlage 2, DS: 30/2009 - ergänzende Informationen) DS-Nr.: 30-1/2009
-zurückgestellt-

TOP 16. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan D III "Marktberg" vom 21.12.2006 DS-Nr.: 39/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt, sämtliche Unterlagen des o. g. B-Planes mit Bearbeitungsstand Juni 2009 sind ausnahmslos in vollem Umfang den Stadtverordneten zur Sitzung am 18.06.2009 auszuhändigen. "
Abstimmung: 15/ 11/ 2 mehrheitlich angenommen
Nach der Beschlussfassung kündigt der Bürgermeister die Prüfung einer Beanstandung des Beschlusses an.

TOP 17. Ausbau Wasserpforte - überplanmäßige Ausgabe DS-Nr.: 26/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 98.000 € zum Ausbau des Verbindungsweges von der Uckerpromenade zur Wasserpforte."
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 18. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung DS-Nr.: 34/2009

TOP 18.1. Änderungsantrag i. S. Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung DS-Nr.: 34-1/2009
Herr Genschow bringt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag 34-1/2009 ein.
Wortlaut: „Die erforderliche Mittel für die Sanierung der Kindertagesstätte Freundschaft sind durch eine präzise Kostenplanung auf Basis von Kostenschätzungen zu ermitteln. Über die Verwendung eventuell verbleibender Restmittel entscheidet die SVV."
Abstimmung: 21/ 4/ 3 mehrheitlich angenommen

Beschluss: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Mittel für die Stadt Prenzlau aus dem Konjunkturpaket für die Sanierung der Kindertagesstätte Freundschaft zu verwenden. Die erforderliche Mittel für die Sanierung der Kindertagesstätte Freundschaft sind durch eine präzise Kostenplanung auf Basis von Kostenschätzungen
zu ermitteln. Über die Verwendung eventuell verbleibender Restmittel entscheidet die SVV."
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 19. Bestellung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit DS-Nr.: 42/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Sven Wolf zum Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren."
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 20. Aufhebung von Richtlinien DS-Nr.: 15/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung folgender Richtlinien:
1. Richtlinie über die Stellung und den Wirkungskreis des Seniorenbeirates der Stadt Prenzlau und
2. Richtlinie über die Stellung und den Wirkungskreis des Behindertenbeirates der Stadt Prenzlau"
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 21. Benennung der Mitglieder des Sportbeirates DS-Nr.: 27/2009
Beschluss: Version: 1
„Gemäß § 15 der "Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" benennt die Stadtverordnetenversammlung folgende Mitglieder des Sportbeirats:
1. Stefan Hahlweg
2. Heike Hellwig
3. Sybille Trantow
4. Thomas Klemm
5. Peter Galfe
6. Daniel Brandt
7. Norbert Wollin
8. Marianne Gerling
9. Dirk Meinke
10. Uwe Krüger"
Abstimmung: 27/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 22. Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates DS-Nr.: 28/2009
Beschluss: Version: 1
„Gemäß § 12 der "Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" benennt die Stadtverordnetenversammlung folgende Mitglieder des Seniorenbeirats:
1. Gisela Schön
2. Ernst-Siegmund Pagel
3. Siegfried Alt
4. Manfred Arndt
5. Willi Uecker
6. Günter Kramm
7. Hanna Vierk
8. Erich Holzmann
9. Karl Rehbein"
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 23. Benennung der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung DS-Nr.: 29/2009
Herr Dittberner bringt im Namen der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau den Antrag DS: 50/2009 „Veränderungen der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" für die nächste Beratungsfolge ein.
Beschluss: Version: 1
„Gemäß § 13 der "Hauptsatzung der Stadt Prenzlau" benennt die Stadtverordnetenversammlung folgende Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung:
1. Brigitte Bernhard
2. Carmen Beyer
3. Jakob Laudenbach
4. Gisela Thielecke-Rehberg
5. Karl-Heinz Rehberg
6. Olaf Neumann
7. Sigrid Bergansky
8. Karola Hampel
9. Egon Oswald"
Abstimmung: 28/ 0/ 0 einstimmig angenommen

Der Bürgermeister gratuliert den neuen Beiratsmitgliedern zu ihrer Wahl und kündigt für die ausgeschiedenen Mitgliedern eine kleine Abschieds- und Dankesrunde im Rathaus an.
Der Vorsitzende bedankt sich ebenfalls bei den Mitgliedern der Beiräte für die bisher geleistete Arbeit.

TOP 24. Änderungen der Entgeltordnung für Besucher und Benutzer der Einrichtungen "Dominikanerkloster Prenzlau. Kulturzentrum und Museum" und "Freilichtbühne Prenzlau"
Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 5/2009
Wortlaut: „Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau beantragt, dass nachfolgend angefügte Änderungen in die Entgeltordnung aufgenommen und eingearbeitet werden.
Punkt 3.2 Ermäßigte Nutzung:
lfd. Nr. 2: ... Auszubildende, Studenten mit nachweisbarem schriftlichen Auftrag der Schule bzw. Ausbildungsstätte, Sozial- und ALG IIEmpfänger bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises/Nachweises
lfd. Nr. 4: streichen: Sozialhilfe-Empfänger, ALG II-Empfänger einfügen: Behinderte und Senioren bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises/Nachweises"
Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass man jetzt keinen Einzelbeschluss herbeiführen sondern ein Gesamtpaket "Sozialfonds" beschließen sollte.
Mehrere Stadtverordnete schließen sich der Meinung des Bürgermeisters an. Herr Haffer stellt heraus, dass der Antrag nun vorliegt und über ihn abzustimmen ist.
Abstimmung: 10/ 16/ 2 mehrheitlich abgelehnt

TOP 25. Ausrichtung der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 31/2009
Der Vorsitzende verweist auf die Klarstellung des Antragstellers, die als Protokollauszug des Hauptausschusses vom 23.03.2009 jedem Stadtverordneten zugestellt wurde.
Er verliest den so veränderten Wortlaut des Antrages:
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt ein Positionspapier zur LAGA 2013. Inhalt dieses Beschlusses ist die Einbindung der Stadtverordneten und der Öffentlichkeit bei der Vorbereitung und Ausrichtung der LAGA 2013.
1. Die ständige Information der Stadtverordneten, der LAGA Botschafter und der Öffentlichkeit ist Voraussetzung für das Gelingen der großen Gemeinschaftsaufgabe LAGA 2013.
2. Eine regelmäßige Unterrichtung der Stadtverordneten durch den Bürgermeister (ständiger TOP in der SVV und den Ausschüssen) ist zur Gewährleistung des Informationsflusses notwendig.
3. Bei wichtigen Terminen (Bereisungen, Absprachen vor Ort u.ä.) werden Stadtverordnete mit einbezogen.
4. Die Stadtverordneten werden in geeigneter Weise für ihre Aufgaben bei der Vorbereitung und Untersetzung der LAGA 2013 qualifiziert. Dabei sind die LAGA Botschafter zu beteiligen.
5. Die Öffentlichkeit ist durch regelmäßige Veranstaltungen zu informieren und zur Mitarbeit anzuregen. Mit dem Antrag soll der Bürgermeister aufgefordert werden, ein Konzept zur LAGA 2013 mit den Schwerpunkten Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und breite Beteiligung der Einwohner vorzulegen."
Abstimmung: 20/ 3/ 5 mehrheitlich angenommen

TOP 26. Einrichtung einer zentralgelegenen LAGA-Informationsstelle in der Stadt Prenzlau Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 32/2009
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, in der Stadtinformation einen Info-Stand (info-point) zur LAGA 2013 einzurichten."
Abstimmung: 27/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 27. Überprüfung der Stadtverordneten nach dem Stasi-Unterlagen- Gesetz (StUG) DS-Nr.: 47/2009
Herr Dittberner gibt zu diesem Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme der Fraktion ab, die der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt ist.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. eine obligatorische Überprüfung aller Stadtverordneten auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b StUG und
2. der Hauptausschuss wertet die Mitteilung der Bundesbeauftragten aus und bereitet eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung vor. "
Abstimmung: 18/ 7/ 3 mehrheitlich angenommen

TOP 28. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 28.1. Errichtung einer Zweigstelle der Stadtbibliothek im Kreiskrankenhaus Prenzlau DS-Nr.: 8/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.2. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2008) DS-Nr.: 17/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben IV. Quartal 2008 DS-Nr.: 18/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.4. Kreditspiegel der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 20/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.5. VIP - Vernetzte Integrationsakteure Prenzlau DS-Nr.: 21/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.6. Vandalismusschäden 2008 DS-Nr.: 22/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.7. Empfehlung des Stadt- und Ortsteilentwicklungsbeirats zur weiteren Qualifizierung des Stadtleitbildes DS-Nr.: 23/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.8. Stand der Arbeiten zur Einführung der Doppik, Produktkatalog DS-Nr.: 25/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.9. Umzug Stadtinformation DS-Nr.: 37/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.10. Konsequenzen aus der Absage der Nachwahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Güstow und Schönwerder DS-Nr.: 38/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 28.11. Wahl des Bürgermeisters - Bestimmung des Wahltags DS-Nr.: 45/2009
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 29. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 29.1. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 4/2009 MV DS: 228/2008
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg-Nr.: 4/2009 zur Kenntnis.

TOP 29.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 5/2009 Beplanung "Tor zum Uckersee"
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg-Nr.: 5/2009 zur Kenntnis.

TOP 29.3. Anfrage CDU-Fraktion Reg.-Nr.: 39/2008
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg-Nr.: 39/2008 zur Kenntnis.

Es werden weitere Anfragen gestellt.
Herr Rabe regt an, das Thema „Höhe geflossener finanzieller Mittel an Dritte" (Anfrage 39/2008) auf die Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses zu setzen. Herr Scheffel fragt nach, ob beabsichtigt ist, sich mit dem Thema des Flugplatzes in Dedelow zu beschäftigen. Der Bürgermeister antwortet, dass die Beantwortung der Fragen von Herrn Emmel aus dem Hauptausschuss in Arbeit ist und für die Aufnahme auf die Tagesordnung ein entsprechender Antrag notwendig ist. Herr Theil schlägt als einen Sitzungsort der nächsten Stadtverordnetenversammlung das Foyer der Uckerseehalle vor. Herr Melters merkt an, dass die neue Ordnungsbehördliche Verordnung das Gelände rund um den Bahnhof als alkoholfreies Gelände vorsieht. Trotzdem fällt mehrfach Alkoholkonsum in diesem Bereich auf. Er fragt, wie man am Besten damit umgehen kann? Der Bürgermeister antwortet, dass die 2 zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur stichprobenartig Kontrollen durchführen können, aber der Bahnhof schwerpunktmäßig angefahren wird.
Herr Haffer bringt die Anfrage Reg-Nr.: 6/2009 „Vorbereitung der LAGA" ein.

TOP 30. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:57 Uhr.

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 02.04.2009

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme „Ländlicher Weg/Radweg Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe"
vom: 03.04.2009

Aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I S.286) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) vom 27.06.1991 (GVBl. S. 200) in der zur Zeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am 02.04.2009 folgende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme „Ländlicher Weg/Radweg Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe" beschlossen:

§ 1
Erhebung des Beitrages
Zum Ersatz des Aufwandes für die Verbesserung des Ländlichen Weges/Radweges Bahnübergang Seelübbe bis zur Ortslage Seelübbe und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme den Eigentümern, Erbbauberechtigten und Nutzern der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Prenzlau Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2
Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

(1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für
1. den Erwerb (einschließlich Erwerbsnebenkosten) und die Freilegung der für die Verbesserung der Anlage benötigten Grundflächen
2. den Wert der von der Stadt Prenzlau aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme
3. die Verbesserung der Fahrbahn incl. der Ausweichstellen, Entwässerungseinrichtungen, Randstreifen, Böschungen, Schutz- und Stützmauern.
4. erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.
Darüber hinaus ist jeder Aufwand, der den in § 1 genannten Zwecken dient beitragsfähig, ohne dass es einer gesonderten Satzung bedarf.

§ 3
Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen ermittelt.

§ 4
Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand

(1) Die Stadt Prenzlau trägt den Teil des Aufwandes, der
a) auf die Inanspruchnahme der Anlagen durch die Allgemeinheit entfällt.
b) bei der Verteilung des Aufwandes auf ihre eigenen Grundstücke entfällt.
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen.
(2) Der Anteil der Stadt Prenzlau am Aufwand nach Abs.1 Satz 2 wird auf 95 v.H. festgesetzt.

§ 5
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes

(1) Der nach den §§ 2 - 4 ermittelte Aufwand wird auf die durch die straßenbauliche Maßnahme bevorteilten Grundstücke (berücksichtigungsfähige Grundstücke) verteilt. Die Verteilung des Aufwandes auf diese Grundstücke erfolgt im Verhältnis der Nutzflächen, die sich für diese Grundstücke aus der Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit den nach §§ 6 und 7 maßgeblichen Nutzungsfaktoren ergeben.
(2) Soweit Flächen berücksichtigungsfähiger Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 6. Für die übrigen Flächen - einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 (4) BauGB - richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach § 7.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken,
1. die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles oder im Bereich einer Satzung nach § 34 (4) BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes.
2. die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes.
3. die insgesamt oder teilweise im Bereich einer Satzung nach § 34 (4) BauGB liegen, die Fläche im Satzungsbereich.
4. für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 (4) BauGB besteht,
a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes,
b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage und einer Linie die in einem gleichmäßigen Abstand von 40 m zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die öffentliche Anlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücksseite und einer im gleichmäßigen Abstand von 40 m zu dieser verlaufenden Linie.
5. die über die sich nach Nr. 2 oder Nr. 4 b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der öffentlichen Anlage bzw. im Fall von Nr. 4 b) der der öffentlichen Anlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die hierzu in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht.
(4) Bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die
1. nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten), oder
2. ganz bzw. teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung), ist die Gesamtfläche des Grundstückes bzw. zusätzlich die Fläche des Grundstückes zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird.

§ 6
Nutzungsfaktoren für Baulandgrundstücke

(1) Der maßgebliche Nutzungsfaktor bei berücksichtigungsfähigen Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind, wird durch die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Dabei gelten als Vollgeschosse alle Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung Vollgeschosse sind. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. Besteht im Einzelfall wegen der Besonderheit des Bauwerkes kein Vollgeschoss i.S. der Bauordnung für das Land Brandenburg, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt durch 3,0, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abgerundet werden.
(2) Der Nutzungsfaktor beträgt bei einem Vollgeschoss 1,0 und erhöht sich je weiteres Vollgeschoss um 0,25.
(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt - jeweils bezogen auf die in § 5 (3) bestimmten Flächen - bei Grundstücken,
1. die ganz oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen (§ 5 (3)
Nr.1 und Nr.2),
a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,
b) für die im Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i.S. von § 11 (3) BauNVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,6 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) auf ganze Zahlen abgerundet,
c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,0 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen gerundet,
d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene,
e) für die im Bebauungsplan gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt ist, die Zahl von einem Vollgeschoss,
f) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren
Umgebung überwiegend festgesetzte und/oder tatsächlich vorhandene (§ 34 BauGB) Berechnungswert nach a) - c);
2. auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach Nr. 1 a) bzw. d) - f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach Nr. 1 b) bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlichen Bebauung ergebenden Berechnungswerte nach Nr. 1 b) bzw. c).
3. für die kein Bebauungsplan besteht, die aber ganz oder teilweise innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 5 (3) Nr. 3 und Nr. 4), wenn sie
a) bebaut sind, die höchste Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Vollgeschosse. Für den Fall, dass die tatsächliche Vollgeschosszahl hinter der zulässigen zurückbleibt, ist letztere der Beitragsberechnung zu Grunde zu legen.
b) unbebaut sind, die Zahl der auf dem Grundstück zulässigen Vollgeschosse.
(4) Der sich aus Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 ergebende Nutzungsfaktor wird erhöht um
1. 0,5 wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wohngebietes (§ 3, § 4 und § 4a BauNVO), Dorfgebietes (§ 5 BauNVO) oder Mischgebietes (§ 6 BauNVO) oder ohne ausdrückliche Gebietsfestsetzung innerhalb eines Bebauungsplangebietes so gewerblich oder in einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (z.B. Verwaltungs-, Schul-, Post-, und Bahnhofsgebäude, Praxen für freie Berufe) genutzt wird, dass erfahrungsgemäß von einem im Vergleich zur Wohnnutzung erheblich gesteigerten Ziel- und Quellverkehr auszugehen ist.
2. 0,5 wenn das Grundstück innerhalb eines tatsächlich bestehenden (§ 34 BauGB) oder durch Bebauungsplan ausgewiesenen Kerngebietes (§ 7 BauNVO), Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO), Industriegebietes (§ 9 BauNVO) oder Sondergebietes (§ 11 BauNVO) liegt.

§ 7
Nutzungsfaktoren für Grundstücke mit sonstiger Nutzung

(1) Für Flächen nach § 5 (4) gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, 0,5
2. im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen einer entsprechenden Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z.B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen 0,00167
bb) Nutzung als Grünland 0,0033
cc) Nutzung als Acker- oder Gartenland 0,005
dd) gewerblicher Nutzung (z.B. Bodenabbau) 1,0
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Kleingärten,
Campingplätze ohne Bebauung) 0,5
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen) vorhanden sind, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a).
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt b).
e) sie vergleichbar mit der in § 6 (4) Nr.1 genannten Art genutzt und bebaut sind, für die bebaute und dieser Bebauung zuzurechnende Teilfläche 1,5 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a).
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 (6) BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, 1,5 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss.
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen von je 0,25 für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss. Für die Restfläche gilt a).
(2) Die Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse richtet sich nach § 6 (1).

§ 8
Eckgrundstücksvergünstigung

Bei Eckgrundstücken sowie bei zwischen zwei Straßen verlaufenden Grundstücken wird der sich nach §§ 2 - 7 ergebende Beitrag zu Lasten der Stadt Prenzlau nur zu zwei
Dritteln erhoben.

§ 9
Beitragspflichtige

(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist.
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.
(3) Besteht für das Grundstück ein Nutzungsrecht, so tritt der Nutzer an die Stelle des Eigentümers. Nutzer sind die im § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2457) genannten Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Die Beitragspflicht dieses Personenkreises entsteht nur, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides das Wahlrecht über die Bestellung eines Erbbaurechts oder den Ankauf des Grundstückes gemäß der §§ 15 und 16 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes bereits ausgeübt und gegen den Nutzer keine nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz statthaften Einreden und Einwendungen geltend gemacht worden sind; anderenfalls bleibt die Beitragspflicht des Grundstückseigentümers unberührt.
(4) Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, und Nutzer sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und unverzüglich nach Aufforderung durch die Stadt Prenzlau zu machen und nachzuweisen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Stadt die notwendige Unterstützung zu gewähren.
(5) Mehrere Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzer haften als Gesamtschuldner.

§ 10
Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

§ 11
Unterrichtung der Anlieger

Die Verwaltung soll nach Möglichkeit die betroffenen Anlieger frühzeitig über die Planung der Straßenbaumaßnahme informieren. Neben einer Vorstellung und Diskussion der Ausführungsplanung sollen dabei auch Auskünfte über voraussichtliche Kosten und Beitragshöhen erteilt werden.

§ 12
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Prenzlau, den 03.04.2009

gez. Hans-Peter Moser
Bürgermeister
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Niederschrift SVV vom 02.04.2009 (öffentlich) (50.7 KB)

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