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Mitteilungsvorlage 52/2009
Einwendungen gemäß § 64 LKrO bzw. § 129 KVerfBbg gegen den Haushaltsentwurf des Landkreises 2009

Downloads

Drucksache 52/2009 (16.0 KB)

Schreiben an den LK vom 01.04.09 (Anlage zur DS: 52/2009) (452.6 KB)

Beschlussfolge

 Zur Kenntnisnahme im Hauptausschuss am 08.06.2009.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage:
Schreiben an den LK vom 01.04.09

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 64 LKrO bzw. § 129 KVerfBbg wurde der Stadt Prenzlau der Kreishaushalt zur Kenntnis gegeben. Der Bürgermeister hat innerhalb der einmonatigen Einwendungsfrist schriftliche Einwände geltend gemacht und das als Anlage beigefügte Schreiben an den Landkreis gerichtet. Die Kreistagsabgeordneten der Stadt Prenzlau werden gebeten sich dafür einzusetzen, dass diese Einwendungen vom Kreistag Uckermark anerkannt werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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