Rechenschaftsbericht 2008 (94.6 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2009.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlage:
Rechenschaftsbericht 2008
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 93 (2) der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg leitet der hauptamtliche innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres der Stadtverordnetenversammlung zu. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung erhalten jeweils ein Exemplar des Rechenschaftsberichtes.
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