öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 04/2008 vom 08. 10. 2008, Seite 8
Der Geltungsbereich umfasst das in den Anlagen 2 - 4 abgegrenzte Gebiet für die Teilbereiche „An der Schnelle" und „Neustadt". Die Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
Die im Geltungsbereich der Satzung befindlichen Flurstücke bzw. Flurstücksteile liegen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile „An der Schnelle" und „Neustadt". Die Zulässigkeit von Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile richten sich nach § 34 Baugesetzbuch.
Die vorstehende Lesefassung der Satzung ist mit der o.g. Bekanntgabe seit dem 08.10.2008 in Kraft.