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Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO)

öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau 10/2019 vom 12.10.2019, Seite 7

§ 1
Benennung der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung

(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet neben den gesetzlich festgelegten Ausschüssen folgende Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses:
a) Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung (FR- A)
b) Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (WSO-A)
c) Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales (BKS-A)
(2) Darüber hinaus kann die Stadtverordnetenversammlung zur Erörterung von projektbezogenen Themen zeitweilige Ausschüsse bilden. Im Rahmen dieser Beschlussfassung ist der Ausschuss namentlich zu betiteln. Des Weiteren sind konkrete Beratungsinhalte festzulegen.
(3) Die Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses endet, sobald für das benannte Thema ein Beschluss herbeigeführt wird oder die Thematik durch Feststellung einer einfachen Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung keiner weiteren Beratung bedarf.

§ 2
Mitglieder

(1) Den Fachausschüssen gehören jeweils 9 Stadtverordnete als stimmberechte Mitglieder und 3 sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme an.
(2) Für die Berufung der sachkundigen Einwohner gelten die Bestimmungen der §§ 41 Absatz 2 und 43 Absatz 2 BbgKVerf entsprechend.

§ 3
Zuständigkeiten

(1) Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
- wird in die Beratung der Schwerpunkte der Haushaltsplanung einbezogen
- berät Angelegenheiten, die der Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes dienen und der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung bedürfen
- nimmt hinsichtlich der Rechnungsprüfung die in der Gemeindeordnung und in der „Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau" bestimmten Aufgaben wahr
(2) Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung berät
- Angelegenheiten der Wirtschafts- und Standortentwicklung
- Konzepte und Maßnahmen zur Förderung von Tourismus und Stadtmarketing
- städtische Planungs- und Bauvorhaben (Einschließlich der Maßnahmen in den Ortsteilen)
- spezifische Konzepte und Maßnahmen zur Ortsteilentwicklung
- Angelegenheiten der LOKALEN AGENDA 21 und der Umweltentwicklung
- Grundstücksangelegenheiten
- Angelegenheiten der Wohnungswirtschaft
(3) Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales berät
- Angelegenheiten der städtischen Schulen und Kindertagesstätten, ausgenommen sind Personalangelegenheiten
- Konzepte und Maßnahmen zur Förderung von Kultur und Sport
- Konzepte und Maßnahmen zur sozialen Förderung von Kindern und Jugendlichen, Behinderten, Senioren und anderen Bevölkerungsgruppen sowie zur Förderung der Integration von Ausländern und Spätaussiedlern
(4) Die zeitweiligen Ausschüsse beraten
- die mittels Beschluss festgelegten Angelegenheiten (siehe § 1 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung)

§ 4
In-Kraft-Treten

Die vorstehende Lesefassung ist seit dem 20.09.2019 in Kraft.

 

Downloads

0.21 - Zuständigkeitsordnung (198.2 KB)

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