Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2008 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzung "Bergstraße" der Stadt Prenzlau.
Anlagen:
Anlage 1: 1. Satzung zur Änderung der Erhaltungssatzung "Bergstraße" der Stadt Prenzlau
Anlage 2: Lageplan Darstellung Erweiterungsgebiete
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.
Mit dem Erlass einer Erhaltungssatzung als Ortsgesetz wird das Ziel verfolgt, die städtebauliche und gestalterische Eigenart des Gebietes zu bewahren. Für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Errichtung von baulichen Anlagen wird ein zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt eingeführt. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung "Bergstraße" soll sichergestellt werden, dass die vorhandene Bausubstanz und die Freiräume sowohl in ihrer Gesamtstruktur als auch in ihrer baulichen Gestaltung erhalten bleiben. Es soll vermieden werden, dass durch Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen die vorhandene Bebauung einschließlich der Umfeldgestaltung das städtebauliche Gesamterscheinungsbild nachhaltig verändert wird. Bedingt durch den derzeitigen Sanierungsbedarf und die betriebswirtschaftlich notwendige Anpassung an heutige Wohnungsstandards besteht die Gefahr, dass mit den einhergehenden Eingriffen negative Veränderungen des Ortsbildes verbunden sind. Neben der Baukörpergestalt gilt dies auch für die gemeinschaftlich genutzten Freiflächen, die grundsätzlich nicht durch Stellplatzanlagen umgenutzt werden sollen. Zur Veranschaulichung der Geltungsbereichserweiterung wird auf die Anlage 2 verwiesen.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung