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Beschlussvorlage 4/2008
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes A II/1a "Industrie- und Gewerbegebiet Nord" (südlicher Gebietsteil) im beschleunigten Verfahren

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Drucksache 4/2008 (49.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 21.02.2008 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft und gebilligt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes A II/1a "Industrie- und Gewerbegebiet Nord" (südlicher Gebietsteil) im beschleunigten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A/ Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Teil B/ Anlage 3) vom 02.01.2008 wird entsprechend § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der zur Zeit gültigen Fassung zur Satzung erhoben. Die Begründung (Anlage 4) wird gebilligt.

Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsbericht aus Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen
Anlage 2: Planzeichnung Satzung/ Teil A
Anlage 3: textliche Festsetzungen Satzung/ Teil B
Anlage 4: Begründung Satzung
Die Anlagen sind nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen aus den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch ist festzustellen, dass aufgrund der gegebenen Anregungen und Hinweise keine Änderungen in der Planzeichnung/ Teil A erforderlich sind. Die Hinweise zu den textlichen Festsetzungen wurden entsprechend ergänzt sowie die Begründung fortgeschrieben. Während der öffentli-chen Auslegung gab es keine Anregungen von Bürgern. Der Bebauungsplan ist von der Gemeinde als Satzung zu beschließen. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau wird die Satzung rechtswirksam. Eine zusammenfassende Erklärung ist aufgrund der Durchführung der 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung

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