Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 64 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) bestimmt die Aufsichtsbehörde spätestens am 70. Tag vor der Wahl den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl. Mit Schreiben des Landrates des Landkreises Uckermark vom 2. März 2009 wurde den Vorschlägen der Stadt Prenzlau entsprochen. Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Prenzlau findet am Sonntag, dem 27. September 2009 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Als Termin einer eventuell notwendigen Stichwahl gilt Sonntag, der 11. Oktober 2009 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Amt für Bauen, Stadt- und Ortsteilentwicklung